Vereinte Nationen

Menschenrechtsabkommen

Die Grundlage des heutigen internationalen Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind.

Deutschland hat mit einer Ausnahme alle Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die in den Abkommen garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Über den Stand der Umsetzung muss Deutschland wie alle Vertragsstaaten regelmäßig Bericht an die zuständigen Fachausschüsse der Vereinten Nationen erstatten.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR)

Der Zivilpakt beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht.

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR)

Der Sozialpakt verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben.

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD)

Die Konvention gegen Rassismus soll sicherstellen, dass Menschen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich eine Politik zu verfolgen, die sich umfassend gegen jede Form von Rassismus richtet.

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

CEDAW ist das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsabkommen für Frauen. Die Vertragsstaaten werden zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre, verpflichtet.

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)

Das Verbot der Folter gehört zu den wenigen Menschenrechtsnormen, die ausnahmslose Rechtsgeltung beanspruchen und auch in Notstandssituationen gelten.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)

Die Kinderrechtskonvention zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In ihrem Zentrum steht die Anerkennung von Kindern als Träger von Menschenrechten. Als Kinder im Sinne der Konvention gelten alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (ICMW)

Das Übereinkommen schützt Wanderarbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Der Schutz erstreckt sich auf den gesamten Migrationsprozess von der Ausreise über den Aufenthalt bis zur Rückkehr in das Herkunftsland.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)

Die Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen Menschen-rechte für Menschen mit Behinderungen. Ihre Kernprinzipien sind Autonomie und Selbstbestimmung sowie Inklusion, das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen.

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