Das Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren zur Prävention von Folter an „Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist.“ Die UN haben dazu einen Unterausschuss für Prävention (Subcommittee on Prevention of Torture; SPT) gebildet.
Der Unterausschuss erfüllt drei Aufgaben: Er führt erstens anlassunabhängige Besuche unter anderem in Haftanstalten, Polizeistationen, Psychiatrien oder Heimen durch, um konkrete Empfehlungen zum Schutz von Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu geben. Zweitens berät er die Vertragsstaaten bei der Errichtung innerstaatlicher Präventionsmechanismen. Seine dritte Aufgabe besteht in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen auf globaler, regionaler und nationaler Ebene, die zur Prävention von Folter arbeiten.
Das Besuchsprogramm des SPT wird ein Jahr im voraus bekannt gegeben, allerdings nicht der genaue Zeitplan. Die Besuche werden von mindestens zwei Mitgliedern durchgeführt, die gegebenenfalls von unabhängigen Sachverständigen begleitet werden. Neben dem unbeschränkten Zugang zu allen Haftanstalten oder sonstigen Einrichtungen müssen vertrauliche Gespräche mit Inhaftierten oder anderen Personen gewährleistet werden.
Nach dem Besuch teilt der Ausschuss dem Vertragsstaat und gegebenenfalls der nationalen Präventionsstelle seine Empfehlungen und Bemerkungen vertraulich mit und fordert ihn zu einer Stellungnahme auf. Beide Dokumente werden auf Wunsch des Staates veröffentlicht.
Eine umfassende Dokumentation der Arbeit des SPT gibt es auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).
2024 veröffentlichte der Unterausschuss seinen ersten General Comment zum Begriff "Orte der Freiheitsentziehung" (places of deprivation of liberty) in Artikel 4 des Fakultativprotokolls.