Mit der Kinderschutz-Richtlinie regelt das Institut den Schutz von Kindern in der eigenen Arbeit. Im Sinne seiner Grundsätze und seines menschenrechtlichen Auftrags ist das Institut verpflichtet, geltende Bestimmungen zum Schutz von Kindern in der eigenen Arbeit zu achten und zu fördern.
Die Richtlinie sensibilisiert Personen, die direkt oder indirekt für das Institut tätig sind, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und unterstützt sie darin, entsprechende Schutzmaßnahmen und -mechanismen für ihre Projekte und Vorhaben umzusetzen.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Schutz vor jeglicher Form der Ausbeutung und Gewalt sind im Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen geregelt.