Der Schwerpunkt des Ländermonitorings liegt seit Januar 2023 auf dem Thema Disability Mainstreaming. Hierzu fand ein thematischer Austausch auf Leitungsebene mit sechs saarländischen Ministerien statt. Der Fokus lag hierbei auf dem Bewusstsein für die Verpflichtung und den aktuellen Ansätzen zur Umsetzung von Disability Mainstreaming in den jeweiligen Häusern, den bereits eingeführten Strukturen sowie Hindernissen und Hürden.
Die Gesprächsrunden haben zu einer Sensibilisierung der Gesprächsteilnehmer*innen beigetragen, die ein großes Interesse an Empfehlungen und Good-Practice-Beispielen äußerten. Darüber hinaus bilden die im Austausch gewonnenen Informationen die Grundlage für ein Beratungspapier zum Thema Disability Mainstreaming im Saarland (PDF, 556 KB, nicht barrierefrei), das im April 2024 an die Landesregierung versandt wurde.
Im zweiten und dritten Quartal 2024 wird erneut das Gespräch mit den Ministerien gesucht, um die Ergebnisse des Beratungspapiers in die politische Praxis zu tragen. Die erarbeiteten Empfehlungen für ein verbessertes Disability Mainstreaming und deren Umsetzung im Saarland sollen auch für andere Bundesländer als Orientierung nutzbar sein.
Darüber hinaus hat die Monitoring-Stelle zur Einrichtung der neuen Landesfachstelle Barrierefreiheit beraten und eine Stellungnahme zu einem Gesetz zur Förderung sozialen Wohnraums abgegeben. Sie hat zudem verstärkt den direkten Austausch mit Politiker*innen und Selbstvertreter*innen im Saarland gesucht, um aktuelle Probleme und Beratungsbedarfe zu identifizieren. In den kommenden Monaten ist einer der Arbeitsschwerpunkte, die Empfehlungen des UN-Fachausschusses aus dem Staatenprüfverfahren 2023 den relevanten Akteur*innen im Saarland bekannt zu machen.
Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit hat nach Vorgaben der EU ab 2023 jährlich ein im Vergleich zu den ersten Überwachungszeiträumen um 50% erhöhtes Pensum an vereinfachten Website-Prüfungen zu erfüllen. Durch die anstehende Berichtspflicht über die erhobenen Daten der letzten drei Jahre (2022–2024) an die EU-Kommission und an das Sozialministerium zum Jahresende verkürzt sich der Überwachungszeitraum 2024 zusätzlich.
Im ersten Quartal 2024 war die Überwachungsstelle außerdem damit beschäftigt, die bereits zweite Berichtspflicht der obersten Landesbehörden über den Stand der Barrierefreiheit der von ihnen verantworteten digitalen Informationsangebote und genutzten elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe zum 1. Januar 2024 auszuwerten. Zuvor haben die obersten Landesbehörden im Herbst 2023 bereits für eine gesonderte einmalige Berichtspflicht entsprechende Übersichten zur Auswertung bei der Überwachungsstelle eingereicht.
Daneben wurde der regelmäßige Austausch mit den anderen Überwachungsstellen der Länder und des Bundes zu aktuellen rechtlichen und technischen Fragen in wöchentlichen AG-Sitzungen fortgeführt.