Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.
Forschen und Beraten
Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berät die Politik in Bund und Ländern, die Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen.
Das Institut berichtet dem Deutschen Bundestag und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte sowie internationale Menschenrechtsgremien.
Das Institut unterstützt Bildungsakteur*innen bei der Verankerung von Menschenrechten in der Aus- und Fortbildung für menschenrechtssensible Berufe sowie bei der Ausgestaltung der schulischen und außerschulischen Menschenrechtsbildung.
Das Institut versteht sich als Forum für den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Organisationen und Institutionen. Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union arbeitet es eng zusammen.
Informieren und Dokumentieren
Die öffentliche Institutsbibliothek stellt Forschungsliteratur und Zeitschriften zu Menschenrechten zur Verfügung. Sie besitzt den in Deutschland größten Bestand an Materialien zur Menschenrechtsbildung.
Mit zahlreichen Web- und Social-Media-Angeboten informiert das Institut über Menschenrechtsthemen und dokumentiert die wichtigsten Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in Deutschland.