Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CAT in Deutschland

Ratifikation der Konvention gegen Folter

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) am 1. Oktober 1990 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 31. Oktober 1990 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl 1990 II, S. 247). Im Jahr 2001 hat Deutschland die Staaten- und Individualbeschwerde gemäß Artikel 21 und 22 des Übereinkommens anerkannt.

Das Fakultativprotokoll (Optional Protocol, OPCAT) wurde am 4. Dezember 2008 ratifiziert und trat am 3. Januar 2009 in Kraft (BGBl 2008 II, S. 854). Deutschland hat sich damit verpflichtet, eine unabhängige nationale Stelle zur Prävention von Folter und Misshandlung einzurichten. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter vereint unter ihrem Dach die Bundesstelle und die Länderkommission zur Verhütung von Folter. Die Bundesstelle ist für alle Orte der Freiheitsentziehung im Kompetenzbereich des Bundes zuständig, die Länderkommission für alle Orte der Freiheitsentziehung im Kompetenzbereich der Länder.

Aktuelle Berichtsverfahren

7. Staatenbericht: LOIPR

Die List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) für den 7. Staatenbericht wurden in der 73. Sitzung des Ausschusses (19. April - 13. Mai 2022) erstellt.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hatte im April 2022 einen Bericht beim Ausschuss eingereicht.

Der 7. Staatenbericht war zum 17. Mai 2023 fällig.

7. Staatenbericht

6. Staatenbericht: List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)

Während der 51. Sitzung des Ausschusses wurden am 14. November 2013 die LOIPR für die Überprüfung von Deutschland erstellt. Zivilgesellschaftliche Organisationen konnten vorab Vorschläge für den Fragenkatalog beim Ausschuss einreichen.

6. Staatenbericht

Der 6. Staatenbericht Deutschlands wurde als Antwort auf die LOIPR im April 2017 beim Ausschuss eingereicht.

6. Staatenbericht: Eingabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Auf Einladung des Ausschusses gab das DIMR im August 2013 eine Reihe von thematischen Anregungen für die Schwerpunktsetzung des 6. Staatenberichts. Themenfelder waren die Lage in Einrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zugang zu Recht und Beschwerdemechanismen bei Verdacht auf polizeiliche Übergriffe sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung, von intersexuellen Kindern und von Älteren in Pflegeeinrichtungen.

6. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten sich mit Eingaben für die LOIPR sowie mit Parallelberichten am Verfahren beteiligt.

6. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Der Ausschuss hat den 6. Staatenbericht während seiner 66. Sitzung am 29. und 30. April 2019 geprüft. Für die Berichtsprüfung wurden auch Parallelberichte und Eingaben von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereicht sowie ein Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter.

Ein Video der Überprüfung kann im UN Web TV Archiv angesehen werden.

6. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations)

Der Ausschuss hat im Mai 2019 die Abschließenden Bemerkungen zur Berichtsprüfung angenommen.

6. Staatenbericht: Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Die Nationale Stelle zu Verhütung von Folter hatte einen eigenen Bericht zur Berichtsprüfung vorgelegt.

6. Staatenbericht: Follow-up

Der Ausschuss hatte die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 17. Mai 2020 Informationen über die Maßnahmen zu den Empfehlungen des Ausschusses bezüglich der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, der Gewalt gegen Asylbewerber*innen und Migrant*innen und der Schulungsmaßnahmen zum Istanbul-Protokoll vorzulegen. Der Bericht wurde am 20. Juli 2020 eingereicht.

Jahresberichte der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter berichtet jährlich über ihre Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente. In diesen Jahresberichten hält die Nationale Stelle die wesentlichen Besuchsergebnisse und die Umsetzung ihrer Empfehlungen fest.

Besuch des Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT)

Mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls hat die Bundesrepublik eingewilligt, dass der Unterausschuss zur Verhütung von Folter (Subcommittee on the Prevention of Torture, SPT) regelmäßig Besuche von Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland durchführt.

Vom 8. bis 12. April 2013 hat der Unterausschuss Deutschland besucht. Ein Bericht über den Besuch wurde an die Bundesregierung und ein weiterer Bericht an die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter geschickt. Die Bundesregierung hat im Februar 2014 auf den Bericht geantwortet.

Individualbeschwerden gegen Deutschland

In einer am 10. September 2018 veröffentlichten Entscheidung stellte der Ausschuss fest, dass die Individualbeschwerde gegen Deutschland wegen Verstoß gegen Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention (Non-Refoulement) unzulässig sei, weil der Beschwerdeführer bereits aus der Auslieferungshaft entlassen wurde und somit derzeit keine absehbare, gegenwärtige, personelle reelle Gefahr für ihn bestehe, nach Belarus ausgeliefert und dort gefoltert und misshandelt zu werden. Der Beschwerdeführer konnte kein persönliches Risiko einer Verletzung von Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention darlegen.

OHCHR: Jurisprudence CAT 727/2016 A.B. v. Germany, 2018

In einer am 27. Juni 2013 veröffentlichten Entscheidung stellte der Ausschuss fest, dass Deutschland durch die Auslieferung des französisch-tunesischen Staatsangehörigen Onsi Abichou an Tunesien gegen Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention (Non-Refoulement) verstoßen hat, weil diesem dort Folter drohte. Die Beschwerde wurde von Inass Abichou im Namen ihres Ehemannes Onsi Abichou erhoben.

OHCHR: Jurisprudence CAT 430/210 Abichou v. Germany, 2013

2004 stellte der Ausschuss in einem Individualbeschwerdeverfahren gegen Deutschland fest, dass Deutschland das Übereinkommen gegen Folter nicht verletzt hat.

OHCHR: Jurisprudence CAT 214/2002 M.A.K. v. Germany, 2004

Seit der Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland wurden sechs Staatenberichte überprüft. Die letzte Prüfung fand im April 2019 statt. Informationen und Dokumente zum Berichtsverfahren finden Sie auf dieser Seite.

Das Berichtsverfahren für den 7. Staatenbericht hat im Mai 2022 begonnen mit der Erstellung der List of Issues Prior to Reporting (LOIPR).

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