Was ist Menschenrechtsbildung?
Menschenrechte sind das Fundament für ein gleichberechtigtes Miteinander in der Gesellschaft. Wer sich zu Menschenrechten bildet, lernt die eigenen Rechte und die Rechte anderer besser zu verstehen. Menschenrechtsbildung ermutigt dazu, eigene Denkweisen und Haltungen zu reflektieren und gesellschaftliche Strukturen und Normen kritisch zu betrachten. Sie richtet sich dabei an Prinzipien wie Inklusion, Diskriminierungsschutz, Partizipation und Solidarität aus.
Was kann Menschenrechtsbildung?
Die Menschenrechtsbildung vermittelt nicht nur Wissen (und Einsichten), sondern macht auch gleichberechtigtes Miteinander erlebbar und bestärkt darin, sich im eigenen Lebensumfeld für die eigenen Rechte und die Rechte aller einzusetzen. Diesen Ansatz beschreiben wir im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung von 2011 als Bildung über die Menschenrechte, durch die Menschenrechte und für die Menschenrechte.
An wen wendet sich Menschenrechtsbildung?
Menschenrechtsbildung richtet sich an Personen in allen Lebensaltern und -phasen. Vom Kindergarten über die Schule bis zur beruflichen Weiterbildung: Sie kann in jedem Bildungskontext eine bedeutsame Rolle spielen. Sie ist besonders wichtig in Berufsfeldern, die sich mit verletzlichen Gruppen befassen, beispielsweise mit Kindern oder mit Menschen, die von gesellschaftlicher Benachteiligung betroffen sind. Sie ist unverzichtbar in Berufsfeldern, die mit staatlicher Machtausübung betraut sind wie etwa Polizist*innen, Behördenmitarbeiter*innen oder Lehrkräfte.