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Menschenrechte von Frauen

© DIMR/B. Dietl

Alle Menschenrechte gelten auch für Frauen und Mädchen. Aber Mädchen und Frauen erfahren weltweit Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Deshalb verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) die Staaten zu Maßnahmen in allen Lebensbereichen, damit Frauen alle ihre Menschenrechte – die politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen – ausüben können. Ein wichtiger Bestandteil ist die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. CEDAW gibt Frauen das Recht, sich gegen Diskriminierung zu wehren und vom Staat wirksames Handeln zu fordern.

Zentrale Anliegen

  • Gesetzgeber, Behörden und Gerichte in Bund und Ländern sollen die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) anwenden, um die Diskriminierung von Frauen wirksam zu bekämpfen.
  • Deutschland sollte das Überprüfungsverfahren vor dem CEDAW-Ausschuss besser nutzen, um die Menschenrechte aller Frauen in Deutschland zu verwirklichen.
  • Geschlechtsspzifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss wirksam bekämpft, verfolgt und verhindert werden. Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Unterstützung und Schutz.

„Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“

Erklärung der Weltkonferenz für Menschenrechte von Wien 
1993

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Portrait von Müşerref Tanriverdi. Müşerref Tanriverdi hat dunkle, schulterlange Locken, trägt dunkle Kleidung und einen grauen Blazer und steht vor einer grauen Wand.
© DIMR/B. Dietl

Müşerref Tanrıverdi

Leitung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Telefon: 030 259 359 – 26

E-Mail: tanriverdi(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Müşerref Tanrıverdi

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