Staaten, die den Zivilpakt ratifizieren, müssen ein Jahr nach Inkrafttreten des Pakts einen Erstbericht einreichen, weitere Berichte folgen dann nach Aufforderung durch den Ausschuss.
Seit 2011 arbeitet der Ausschuss mit einem vereinfachten Berichtsverfahren. Der Staatenbericht orientiert sich dabei an einer Fragenliste, der „List of Issues Prior to Reporting“ (LOIPR), die der Ausschuss vorab erstellt hat. Die Regierungen haben ein Jahr Zeit, um diese Fragen in ihrem Staatenbericht zu beantworten.
Die Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Menschenrechtsausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung des Paktes formuliert. Nationale Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich mit eigenen Berichten und Stellungnahmen am Staatenberichtsverfahren beteiligen.
Eine Übersicht über frühere und geplante Sitzungen des Menschenrechtsausschusses zur Überprüfung von Staatenberichten gibt es in der Rubrik „Sessions“ auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).