Menschenrechtsbildung ist ein lebenslanger Prozess, der alle Altersgruppen betrifft. Auch junge Kinder sollen beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen Kinder- und Menschenrechte erfahren, etwa wenn sie mit ihren unterschiedlichen Meinungen in Entscheidungsprozessen beteiligt oder sie in der gewaltfreien Lösung von Konflikten begleitet werden. Menschenrechtsbildung im frühkindlichen Bereich bedeutet, Rahmenbedingungen, Beziehungen, Interaktionen und Methoden sowie den Alltag an den Kinder- und Menschenrechten zu orientieren, damit Kinder ihre Rechte kennenlernen und sie erleben.
Alle Kinder sind Träger*innen von Kinder- und Menschenrechten. In der Verwirklichung ihrer Rechte sind sie jedoch oftmals auf Erwachsene angewiesen. Insbesondere in Bildungskontexten haben Erwachsene die Verpflichtung und den Auftrag, Kinder- und Menschenrechte nicht nur zu vermitteln, sondern im Alltag erfahrbar zu machen und Kinder darin zu unterstützen, sich eigenverantwortlich für ihre Rechte einzusetzen.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe ist es notwendig, dass an bestehendes Wissen und Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte angeknüpft wird, entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu Kinder- und Menschenrechten sowie Menschenrechtsbildung angeboten werden und die Umsetzung in die Praxis unterstützt wird.