Staaten, die den Sozialpakt ratifiziert haben, müssen einen Erstbericht zwei Jahre nach Inkrafttreten einreichen, danach alle fünf Jahre einen Staatenbericht.
Eine tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses erarbeitet eine Liste mit Fragen (List of issues) zu den Staatenberichten. Die Fragen werden den jeweiligen Staaten zugeschickt. Es wird erwartet, dass die Staaten noch vor dem Termin der Berichtsprüfung in Genf eine schriftliche Antwort an den Ausschuss übermitteln.
Ab 2020 arbeitet der Ausschuss mit einem vereinfachten Berichtsverfahren, wenn der betreffende Staat darin einwilligt. Der Staatenbericht orientiert sich dabei an einer Fragenliste, der „List of Issues Prior to Reporting“ (LOIPR), die der Ausschuss vorab erstellt hat. Die Regierungen haben ein Jahr Zeit, um diese Fragen in ihrem Staatenbericht zu beantworten.
Die mündliche Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung des Pakts formuliert. Nationale Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler*innen, UN-Agenturen sowie UN-Sonderverfahren und andere Akteur*innen können sich mit eigenen Berichten oder sonstigen Eingaben am Staatenberichtsverfahren beteiligen.
Eine Übersicht über frühere und geplante Sitzungen des Ausschusses zur Überprüfung von Staatenberichten gibt es in der Rubrik „Sessions“ auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).