Partizipation, also das Recht aller Kinder, gehört und ernst genommen zu werden, ist im weitesten Sinne zu verstehen. Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) unterzeichnet haben, müssen die Meinung des Kindes in Übereinstimmung mit seinem Alter und Entwicklungsstand bei allen das Kind betreffenden Angelegenheiten angemessen berücksichtigen. Von staatlicher Seite in Deutschland wird dieses Recht der Kinder oft fälschlicherweise zu eng ausgelegt und beispielsweise auf die Anhörung von Kindern in gerichtlichen Verfahren reduziert.
Was sind die Vorgaben der UN-KRK?
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 12 bietet der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Vertragsstaaten eine Orientierungshilfe und gibt Empfehlungen zur Umsetzung des Rechts des Kindes auf Gehör in verschiedenen Situationen. Das Recht auf Gehör und die Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Beteiligung), das insbesondere in Artikel 12 der UN-KRK dargelegt wird, ist ein Recht jedes einzelnen Kindes und auch ein Recht von Gruppen von Kindern, wie beispielsweise Kinder einer Kita. Gleichzeitig ist es eines der vier Grundprinzipien der UN-KRK neben der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child), dem Recht auf Leben und Entwicklung des Kindes sowie dem Recht auf Nicht-Diskriminierung. Das bedeutet, dass Artikel 12 nicht nur ein Recht in sich formuliert, sondern auch bei der Interpretation und Umsetzung aller anderen Kinderrechte zu berücksichtigen ist.
Was macht die Monitoring-Stelle?
Die Monitoring-Stelle vermittelt die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention an die unterschiedlichen Verantwortungsträger*innen. Hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Kindern richtet sie sich dabei verstärkt an pädagogische Fachkräfte in Kita, Schule und der sozialen Arbeit und erläutert diesen die normativen Vorgaben der Konvention, die bis hin zur Ausgestaltung kinderrechtlich basierter Beteiligungsverfahren reichen. Grundlage dafür bildet die Allgemeine Bemerkung Nr. 12 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die die Monitoring-Stelle im November 2019 – anlässlich des 30jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention - in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht hat.
Die Monitoring-Stelle bezieht darüber hinaus Kinder und Jugendliche punktuell in ihre Arbeit mit ein, etwa wenn die Datenlage zu einem Thema keine Informationen über die Sichtweisen von Kindern enthält.