Rechte Älterer

Nationale Aktivitäten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2017 in Berlin regelmäßig Fachgespräche, um die Sitzungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Älteren (UN Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) mit Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft inhaltlich aus der Sicht Deutschlands vor- und nachzubereiten. Die fachlichen Empfehlungen fließen sowohl in die Beiträge der deutschen Delegation als auch in die Beiträge des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Sitzungen der UN-Arbeitsgruppe in New York ein. Dies gilt auch für die teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen, insbesondere für die Arbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) e. V., die die älteren Menschen Deutschlands bei den Sitzungen der UN-Arbeitsgruppe vertritt.

Ziel ist es, die wichtigsten Akteur*innen in Deutschland, die sich mit den Rechten älterer Menschen auseinandersetzen, fortwährend über die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe zu informieren und sie in die thematische Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzungen einzubeziehen. Damit soll die Vernetzung unter den deutschen Akteur*innen verbessert werden. Die Ergebnisse der Fachgespräche werden vom Deutschen Institut für Menschenrechte in der Reihe „Dokumentation“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zentrale Anliegen

  • Die Menschenrechte Älterer müssen in Deutschland gestärkt werden.
  • Deutschland sollte sich verstärkt bei den Sitzungen der OEWG-A einbringen.
  • Deutschland sollte Möglichkeiten erörtern, wie die Lücken beim Schutz älterer Menschen geschlossen werden können.

Projekt: „Vor- und Nachbereitung der Open-ended Working Group on Ageing“

Die Fachgespräche werden im Rahmen des seit 2017 vom BMFSFJ geförderten Projektes „Vor- und Nachbereitung der Open-ended Working Group on Ageing“ durchgeführt. Die Ergebnisse der Fachgespräche in Form der Dokumentationen stehen der Delegation der Bundesregierung, den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung und können die Diskussion der UN-Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer mit guten Beispielen und inhaltlichen Impulsen bereichern.

Weitere Informationen:

BMFSFJ: Internationale Politik für ältere Menschen

Fachgespräche

25. Fachgespräch: „Welche Lehren kann der Prozess der OEWG-A aus dem MIPAA Prozess ziehen?“ (3. September 2024)

Am 03.09.2024 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte zu einem weiteren Fachgespräch zum Thema „Welche Lehren kann der Prozess der OEWG-A aus dem MIPAA Prozess ziehen?“ eingeladen. Die Teilnehmenden des Gespräches widmeten sich der Frage, wie die Prozesse der offenen Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer (OEWG-A) und des Madrid International Plan of Action on Ageing (MIPAA) voneinander profitieren können. Das Fachgespräch moderierte Sabrina Prem (DIMR). An der Präsenz-Veranstaltung nahmen 23 Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft teil.

Nicole Zündorf-Hinte, Leiterin des Referats 314 „Internationale Politik für ältere Menschen, Inklusion“ im BMFSFJ, und Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa beim DIMR, begrüßten die Teilnehmenden. In ihren Grußworten skizzierten sie die letzten Entwicklungen und berichteten von der im August angenommene Resolution A/78/L.104/Rev.1, mit der die Generalversammlung das Mandat der OEWG-A beendet, aber gleichzeitig die zuständigen UN-Gremien aufgefordert hat, die von der OEWG-A in der Entscheidung 14/1 aufgenommenen Empfehlungen weiter zu prüfen. Darin wurden als Optionen zur Schließung der Lücken im Menschenrechtsschutzsystem mehrere parallel nebeneinander bestehende Möglichkeiten vorgeschlagen: Zusatzprotokolle zu bestehenden Menschenrechtsverträgen, die Aktualisierung von MIPAA, die bessere Durchsetzung der bestehenden Standards in Hinblick auf ältere Menschen, Mainstreaming Ageing in die menschenrechtsrelevanten Prozesse der UN und ein spezifisches Instrument für die Menschenrechte älterer Menschen. Nele Allenberg sprach sich für das Institut für die Option einer UN-Altenrechtskonvention aus, die als verbindliches rechtliches Instrument die aktuellen Lücken im Menschenrechtsschutz systematisch schließen würde.

Im anschließenden Austausch verlieh Dr. Claudia Mahler, Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen, mit Blick auf die 57. Sitzung des Menschenrechtsrates, die vom 9. September bis 11. Oktober 2024 stattfindet, ihrer Hoffnung Ausdruck, dort gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den globalen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen einen effektiven Prozess zum Schutz der Rechte Älterer anzuregen. Aus ihrer Sicht wäre es ideal, wenn sich aus der Entscheidung 14/1 der OEWG-A eine Arbeitsgruppe in Genf entwickelt und diese Raum für die Partizipation von NGOs und NHRIs gewährt. Dadurch solle das Thema Alter aber in New York nicht unsichtbar werden, sondern durch jährliche hochrangige Treffen und Mainstreaming Ageing in anderen UN-Prozessen auf der Agenda bleiben.

Nach der Begrüßung hielt Lisa Warth, Leiterin des Bevölkerungsreferats der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), einen Vortrag zu der Frage „Politischer Wille für die Rechte Älterer: was können wir von der Umsetzung des 2. Weltaltenplans lernen?“ Sie gab zunächst Einblicke in den Aufbau der Wirtschaftskommission für Europa, die Entwicklungen von MIPAA als Meilenstein in der internationalen Altenpolitik und die Arbeit der Ständigen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alters. Als Erkenntnisse der letzten 20 Jahre führte sie an, dass das politische Interesse aufgrund der mittlerweile spürbaren Auswirkungen des demografischen Wandels wächst und viele Länder sektorübergreifende Strategien und Aktionspläne entwickelt und umgesetzt haben. Allerdings könne immer noch zu wenig Fortschritt beim Mainstreaming Ageing auf allen Ebenen verzeichnet werden. Nach wie vor gelte es, das Bewusstsein für den Handlungsbedarf zu stärken. Zusätzlich seien eine Institutionalisierung, verstärkte Kapazitäten und eine sektorübergreifende Zusammenarbeit nötig, um einen Bewusstseinswandel zu bewirken und den politischen Willen aufzubauen, die Rechte Älterer nachhaltig zu schützen.

Der zweite Input von Ina Voelcker, Projektleiterin der Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und stellvertretende Vorsitzende der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP), führte unter dem Titel „MIPAA & eine UN-Altenrechtskonvention: Kein Entweder-oder“ in die positiven Synergien von MIPAA und einem rechtlich verbindlichen Instrument zum Schutz der Rechte Älterer ein. Dazu stellte sie MIPAA als politischen Prozess der OEWG-A als Prozess zur Schließung menschenrechtlicher Lücken gegenüber. Sie zeigte die Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft und Ergebnisse auf nationaler Ebene in beiden Prozessen auf: Auf nationaler Ebene war MIPAA Auslöser für einen Nationalen Aktionsplan, die Sensibilisierung für die Situation älterer Menschen und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Prozess der OWEG-A hat national zur Sensibilisierung über die Menschenrechte Älterer und zu einem stärkeren Bewusstsein für Altersdiskriminierung beigetragen. Als angestrebtes Ziel formulierte sie eine UN-Altenrechtskonvention als wichtiges Instrument zur Spezifizierung der Menschenrechte Älterer und zur Schließung von Rechtslücken und Ergänzung zu der bereits bestehenden politischen Absichtserklärung MIPAA.

Vortrag von Lisa Warth, UNECE: Politischer Wille für die Rechte Älterer: was können wir von der Umsetzung des 2. Weltaltenplans lernen?

Vortrag von Ina Voelcker, BAGSO: MIPAA & eine UN-Altenrechtskonvention: Kein Entweder-oder

Resolution A/78/L.104/Rev.1

DIMR: Hintergrundpapier zu Welche Lehren kann der Prozess der OEWG-A aus dem MIPAA Prozess ziehen?

24. Fachgespräch: „Nachbereitung der 14. Sitzung der OEWG-A“ (25.06.2024)

Im Nachgang zur 14. Sitzung der UN Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zur Nachbereitung der Sitzung eingeladen. 25 Personen nahmen an der virtuellen Veranstaltung im Juni 2024 teil. Moderiert wurde das Debriefing von Peter Litschke (DIMR). Die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des DIMR, Nele Allenberg, begrüßte die Anwesenden und betonte die Wichtigkeit der vergangenen 14. Sitzung der OEWG-A, auf der eine wegweisende Entscheidung getroffen worden sei: Die OEWG-A empfiehlt den Vertragsstaaten darin, mögliche Schutzlücken zum Schutz der Rechte Älterer zu schließen, und zeigt dafür verschiedene Wege auf. Allenberg sieht darin einen wichtigen Schritt, um den Schutz der Rechte Älterer zu verbessern, und hebt den Einsatz der daran beteiligten Personen hervor.

Andreas Schulze, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des BMFSFJ, ging in seinem Grußwort ebenfalls auf die Entscheidung der OEWG-A ein, in der unter anderem 14 Bereiche genannt werden, in denen es mögliche Schutz- und Implementierungslücken betreffend der Rechte Älterer gibt. Ebenfalls werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese Lücken zu beheben sind.

Dr. Heidrun Mollenkopf (BAGSO), die auf der 14. Sitzung in New York persönlich zugegen war, stellte Format und Ablauf der Sitzung vor und berichtete von den Inhalten, Diskussionen und Ergebnissen. Die von Andreas Schulze angesprochene Entscheidung, die seit der letzten Sitzung von Brasilien und Portugal vorbereitet worden war, beinhalte als eine Möglichkeit, die Schutzlücken zu schließen, eine internationale Menschenrechtskonvention für die Rechte älterer Menschen. Diese Entscheidung werde nun der UN-Generalversammlung vorgelegt, die die nächsten Schritte definieren müsse. Mollenkopf bedauerte die ablehnende Haltung Deutschlands in Bezug auf eine Konvention, betonte aber gleichzeitig, dass sich einige Staaten erstmals für eine Konvention ausgesprochen hätten, zum Beispiel Spanien. Zudem lobte sie die Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Nicole Zündorf-Hinte, Referatsleiterin des Referats „Internationale Politik für ältere Menschen, Inklusion“ im BMFSFJ, hatte die Bundesregierung auf der 14. Sitzung der OEWG-A in New York vertreten. Sie betonte, dass Deutschland schon immer skeptisch gegenüber einer Altenrechtskonvention gewesen sei. Die bereits erwähnte Entscheidung mache deutlich, dass mögliche Lücken im internationalen Menschenrechtsschutzes für Ältere sowohl normative Defizite als auch Implementierungslücken bedeuten könnten, zum Beispiel in den Bereichen Altersdiskriminierung, Schutz vor Gewalt, Recht auf Arbeit und Recht auf wirtschaftliche Sicherheit. Zudem verwies sie auf die aktive Rolle der staatlichen Kerngruppe, die die Entscheidung mit vorbereitet hatte, und das Engagement Deutschlands.

Claudia Mahler vom DIMR, die in ihrer Funktion als Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen ebenfalls in New York aktiv war, ergänzte die Ausführungen von Mollenkopf und Zündorf-Hinte aus Sicht des DIMR. Sie verwies auf das Engagement der Unabhängigen Expertin und des DIMR während der Sitzung sowie auf die hohe Beteiligung von Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstituten. Zudem sei viel diplomatische Arbeit bei den Staaten zu beobachten gewesen, um die Annahme der Entscheidung zu sichern. Positiv sei, dass die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung in Richtung einer neutraleren Haltung geändert habe.

In der anschließenden Diskussion wurde erörtert, wie es mit der OEWG-A weitergehen könnte. Eine Möglichkeit ist, dass der Prozess nach Genf zum Menschenrechtsrat verlagert wird. Da dort aber nicht alle Länder vertreten sind, wäre eine Zusammenarbeit zwischen Genf und New York wünschenswert. Auch ist auf die Rolle des neuen argentinischen Vorsitzenden der OEWG-A eingegangen worden, der entscheidenden Anteil an der Verabschiedung der oben genannten Entscheidung hatte.

UN DESA: 14th Session of the Open-ended Working Group on Ageing

Recommendations regarding the identification of possible gaps in the protection of the human rights of older persons and how best to address them | Oral revision

Vortrag von Dr. Heidrun Mollenkopf: Die 14. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing

BAGSO: Vereinte Nationen öffnen Tür zum besseren Schutz der Menschenrechte Älterer

22. und 23. Fachgespräch: „Recht älterer Menschen auf Partizipation am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen“ (25. Januar 2024) und „Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld (Verkehr, Wohnen und Zugang)“ (15. Februar 2024)

In Vorbereitung auf die 14. Sitzung der UN-Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) organisierte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Januar 2024 ein Fachgespräch zur Partizipation älterer Menschen sowie ein weiteres zu Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld im Februar 2024.

Das 22. Fachgespräch im Rahmen der Projektreihe fand am 25. Januar 2024 im BMFSFJ statt und behandelte das Recht älterer Menschen auf Partizipation am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen. Ungefähr 40 Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft nahmen an der hybriden Veranstaltung teil.

Nicole Zündorf-Hinte, Leiterin des Referats 314 „Internationale Politik für ältere Menschen, Inklusion“ im BMFSFJ, und Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa beim DIMR, gingen in ihren Grußworten auf die Antwort der Bundesregierung auf den Fragebogen der Ko-Faszillatoren ein, die diese im Dezember 2023 bei der OEWG-A eingereicht hat. In der anschließenden Diskussion stellten DIMR und Zivilgesellschaft dar, dass ihrer Meinung nach durch die Antwort eine Positionsänderung der Bundesregierung stattgefunden hat – weg von der Frage, wie Schutzlücken im Menschenrechtssystem ältere Menschen betreffend am besten geschlossen werden können, hin zur Ablehnung einer Altenrechtskonvention – während Ressort-Vertreter*innen die Auffassung vertraten, dass die Frage nach einer Altenrechtskonvention durch die Antwort offen geblieben ist. Aufgrund des hohen Diskussionsbedarfs wurde verabredet, diese Thematik in einem eigenen Gespräch zu erörtern.

Danach ging Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des DIMR, im ersten Vortrag auf die Vorteile einer Menschenrechtskonvention für ältere Menschen anhand der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein und erläuterte, welche Kriterien an eine Beteiligung zu der Erstellung einer Konvention angelegt werden sollten. Hierbei wurde die Partizipation bei der Aushandlung der UN-BRK, den hohen Stellenwert von Partizipation innerhalb der Konvention und die Partizipation bei der Umsetzung der UN-BRK thematisiert. Die anschließende Diskussion drehte sich um die Lehren, welche man aus der Partizipation bei der Behindertenrechtskonvention ziehen könne. Es müsse darauf geachtet werden, die relevanten Akteur*innen an den richtigen Stellen zu beteiligen (Qualität statt Quantität).

In dem zweiten Vortrag von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, kooperierender Wissenschaftler und ehemaliger Leiter des Deutschen Zentrums für Altersfragen, ging es um eine Analyse der politischen Partizipation älterer Menschen in Deutschland. Die Beteiligung älterer Menschen sei in den meisten Bereichen politischer Partizipation geringer als in jüngeren Altersgruppen. Es wurde festgestellt, dass die Wahlbeteiligung bis zum Beginn des „Dritten Lebensalters“ ansteigt, ab einem Alter von 70 Jahren jedoch wieder abnimmt. Die Repräsentation älterer Menschen (60 Jahre und älter) im Deutschen Bundestag ist deutlich geringer als ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung. Dies gilt insbesondere für die Altersgruppe 80+. In der anschließenden Diskussion wurde als möglicher Erklärungsansatz für die abnehmende Partizipation das gesellschaftliche Klima genannt, welches dazu führt, dass ältere Menschen sich nicht mehr beteiligen möchten. Es wurde betont, dass eine Konvention diesem Trend entgegenwirken könnte.

Antwort der Bundesregierung auf den Fragebogen der Ko-Faszillatoren (Dezember 2023)

Pressemitteilung des DIMR (12.12.2023): Chance verpasst: Bundesregierung spricht sich gegen eine UN-Konvention für die Rechte Älterer aus

Stellungnahme des DIMR (Dezember 2023): Schutzlücken im internationalen Menschenrechtsschutzsystem und die Vorteile einer UN-Konvention für die Rechte Älterer (PDF, 160 KB) (nicht barrierefrei)

DIMR: Hintergrundpapier zur Partizipation älterer Menschen am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen (PDF, 249 KB) (nicht barrierefrei)

Vortrag von Frieder Kurbjeweit, DIMR: Partizipation im Menschenrecht. Einschätzungen zur Partizipation Älterer auf Grundlage von Erfahrungen im Kontext der UN-BRK (PDF, 475 KB) (nicht barrierefrei)

Vortrag von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer: Politische Partizipation älterer Menschen. Teilhabe am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen (PDF, 368 KB) (nicht barrierefrei)

Das 23. Fachgespräch am 15. Februar 2024 widmete sich den Themen „Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld (Verkehr, Wohnen und Zugang)“ in Bezug auf ältere Menschen. Nach einer Begrüßung und thematischen Einführung von Nicole Zündorf-Hinte und Nele Allenberg führte Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, mit einem Vortrag in das Thema „Zugänglichkeit aus menschenrechtlicher Sicht“ ein. Hierbei wurde betont, dass der englische Begriff „Accessibility“ über eine bloße Barrierefreiheit hinausgeht und darüber auch den Zugang zu Rechten und zu Teilhabe umfasst. Im Anschluss an die Präsentation wurde über die mittlerweile vorliegenden Leitfragen der 14. OEWGA-Sitzung diskutiert. Insbesondere wurden hierbei die Hindernisse und Schwierigkeiten aufgezeigt, die ältere Menschen bei der Ausübung ihres Rechts auf Zugänglichkeit erfahren, wie ein mangelhaftes Angebot an barrierefreiem Wohnen und die voranschreitende Digitalisierung.

Im Anschluss daran berichtete Christa Möller-Metzger, Sprecherin für Senior*innen-Politik der Fraktion der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft, von der Zugänglichkeit und Infrastruktur für ältere Menschen in Deutschland. In ihrem Vortrag ging es um eine von Frau Möller-Metzger durchgeführte mehrteilige Stadtteiltour, bei welcher insgesamt 300 ältere Menschen aus verschiedenen Hamburger Stadtteilen zu der Altersfreundlichkeit ihres Bezirks befragt wurden. Die Ergebnisse werden dem Hamburger Senat vorgelegt und sollen als Grundlage für den Beitritt Hamburgs zum WHO-Netzwerk „Age-Friendly City“ genutzt werden. Als größte Herausforderung für ihre Zugänglichkeit identifizierten ältere Menschen den Bereich Mobilität, vor allem Hindernisse auf Gehwegen. Hierzu zählt, neben Stolperfallen wie versteckten Wurzeln und herumliegenden E-Scootern, auch eine mangelhafte Beleuchtung der Wege sowie nicht genügend Bänke. Im Anschluss wurde über das Netzwerk Age-Friendly City diskutiert. In Deutschland gäbe es nach wie vor eine negative Wahrnehmung von dem Konzept „age-friendly“. Städte würden sich lieber als active-city oder familienfreundlich präsentieren. Age-friendly solle daher nicht nur als altersfreundlich, sondern auch als generationenfreundlich übersetzt werden, um eine positivere öffentliche Wahrnehmung zu schaffen.

DIMR: Hintergrundpapier zu Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld (einschließlich Verkehr, Wohnen und Zugang) in Bezug auf ältere Menschen (PDF, 280 KB) (nicht barrierefrei)

Präsentation von Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des DIMR: Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld (PDF, 409 KB) (nicht barrierefrei)

Präsentation von Christa Möller-Metzer, Sprecherin Senior*innen-Politik, Fraktion der Grünen in der Bürgerschaft Hamburg: Zugänglichkeit und Infrastruktur für ältere Menschen in Deutschland (PDF, 1.329 KB) (nicht barrierefrei)

Informationen zur 14. Sitzung der OEWG-A finden Sie auf der Seite der UN

21. Fachgespräch: „Nachbereitung der 13. Sitzung der OEWG-A“ (28.06.2023)

Im Nachgang zur 13. Sitzung der OEWG-A lud das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zur Nachbereitung der Sitzung ein. 27 Personen nahmen an dem virtuellen Debriefing im Juni 2023 teil. Moderiert wurde die Veranstaltung von Peter Litschke (DIMR). Die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des DIMR, Nele Allenberg, sowie der Leiter der Unterabteilung 31 der Abteilung 3, „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des BMFSFJ, Dr. Sven-Olaf Obst, begrüßten die Anwesenden. Herr Obst betonte dabei, dass die Bundesregierung, die am letzten Sitzungstag der OEWGA getroffene Entscheidung unterstütze und an den Sitzungen teilnehme.

Auf diese Entscheidung ging auch Dr. Heidrun Mollenkopf (BAGSO), die auf der 13. Sitzung in New York persönlich zugegen war, in ihrem Vortrag ein. Sie erklärte, dass die OEWGA entschieden habe, zwei koordinierende Länder zu benennen, die zur nächsten Sitzung der OEWGA im Frühjahr 2024 in einem partizipativen Prozess erarbeitete Empfehlungen vorlegen. Diese haben zwei Schwerpunkte: einerseits Schutzlücken zu benennen bzw. sich auf Schutzlücken zu einigen, und in einem zweiten Schritt zu erarbeiten, wie diese am besten zu schließen sind. Des Weiteren stellte sie Format, Ablauf und Inhalte der Sitzung vor, kritisierte die geringe Beteiligung der Mitgliedstaaten und lobte die starken Beiträge von Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Nicole Zündorf-Hinte, Referatsleiterin des Referats 314 (Internationale Politik für ältere Menschen, Inklusion) im BMFSFJ, hatte die Bundesregierung auf der 13. Sitzung der OEWG-A in New York vertreten. Auch sie betonte in ihrem Beitrag, dass die Bundesregierung die beiden koordinierenden Länder und den angestoßenen Prozess unterstütze. Zudem seien bestehende rechtliche Instrumente auf internationaler Ebene nicht spezifisch genug für den Schutz älterer Menschen.

Dr. Claudia Mahler, die in ihrer Funktion als Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen ebenfalls in New York aktiv war, ergänzte die Ausführungen von Heidrun Mollenkopf und Nicole Zündorf-Hinte aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie kritisierte unter anderem, dass die Rechte älterer Menschen bei Staaten oder aber auch bei den Vereinten Nationen keine Priorität genießen.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Lebensbereiche diskutiert, in denen ältere Menschen diskriminiert oder zurückgelassen werden, zum Beispiel im Arbeitsleben, bei der Digitalisierung, im Bereich Bildung, bei der Anwendung künstlicher Intelligenz oder den Auswirkungen des Klimawandels. Ältere Menschen müssten bei allen Themen und politischen Konzepten, die sie betreffen, vollumfänglich beteiligt und Altersdiskriminierung stärker bekämpft werden. Auf internationaler Ebene sei die Verabschiedung einer Konvention für den Schutz der Rechte Älterer unerlässlich. So habe auch die UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt, welche signifikante Verbesserung ein internationales Menschenrechtsübereinkommen für eine zu wenig beachtete Gruppe bedeute.

19. und 20. Fachgespräch: „Recht älterer Menschen auf Gesundheit“ (24. Februar 2023) und „Soziale Inklusion Älterer“ (14. März 2023)

Im Rahmen des vom BMFSFJ finanzierten Projektes „Vor- und Nachbereitung der Open-ended working group on ageing (OEWGA)“ hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) im Februar/März 2023 zu zwei Fachgesprächen eingeladen. Die Fachgespräche dienten zur Vorbereitung der 13. Sitzung der OEWGA, die Anfang April 2023 in New York stattfindet.

Das insgesamt bereits 19. Fachgespräch im Rahmen der Projektreihe fand am 24. Februar 2023 im BMFSFJ statt und behandelte das Recht älterer Menschen auf Gesundheit und Zugang zum Gesundheitswesen. An der Präsenz-Veranstaltung nahmen gut 30 Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft teil. Nach Begrüßung von Andreas Schulze, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ im BMFSFJ, und einleitenden Worten von Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ beim DIMR, ging Prof. Marianne Hirschberg von der Universität Kassel in ihrem Vortrag auf das Menschenrecht auf Gesundheit und intersektionale Aspekte ein. Die anschließende Diskussion drehte sich um die Beteiligung, Partizipation, Selbst- und Mitbestimmung älterer Menschen sowie deren Empowerment. Im zweiten Vortrag der Veranstaltung, gehalten von Jens-Peter Kruse, stellvertretender Vorsitzender der BAGSO, ging es um die Diskriminierung, die ältere Menschen bei der Ausübung ihres Rechts auf Gesundheit in Deutschland erfahren. Die anschließende Diskussion drehte sich um Zugänglichkeit zu Gesundheitsdiensten und zugängliche Informationen, Gewalt gegen ältere Menschen sowie psychische Gesundheit Älterer. Insgesamt wurde deutlich, dass es viele Schutzlücken im internationalen Menschenrechtsschutzsystem ältere Menschen betreffend gibt. Der beste Weg, diese Lücken zu schließen, bietet eine internationale Konvention über die Rechte älterer Menschen.

DIMR: Hintergrundpapier zum Recht älterer Menschen auf Gesundheit

Präsentation von Prof. Marianne Hirschberg, Universität Kassel: Recht auf Gesundheit. Intersektionale Anregungen

Vortrag und Präsentation von Jens-Peter Kruse, BAGSO: Der Zugang älterer Menschen zum Gesundheitswesen

Das 20. Fachgespräch, welches die soziale Inklusion älterer Menschen thematisierte, fand am 14. März 2023 statt. Ca. 25 Teilnehmende aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fanden sich in den Räumlichkeiten des BMFSFJ ein. Die Begrüßungsworte hielten Andreas Schulze sowie Claudia Mahler, Teamleitung beim DIMR für die Rechte Älterer und Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschrechte durch ältere Menschen. Claudia Mahler führte anschließend in ihrem Vortrag in das Thema ein und beleuchtete die menschenrechtlichen Aspekte sozialer Inklusion sowie das Konzept von Ageism, der eine der Hauptbarrieren für ältere Menschen in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte ist. Anschließend wurde über die Heterogenität der Gruppe der Älteren sowie Diskriminierung aufgrund von Altersgrenzen diskutiert. Prof. Eva-Marie Kessler, Professorin für Gerontopsychologie an der Medical School Berlin und Mitglied der Sachverständigenkommission zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung, stellte zwei Studien vor. In diesen wurde deutlich, dass ältere Menschen kaum in Talkshows vertreten sind, in den Medien als bemitleidenswerte Objekte anstatt als Rechteinhaber*innen dargestellt werden und altersfeindliche Stereotype und Vorurteile weit verbreitet sind. Die anschließende Diskussion behandelte die Themen gesellschaftliche Darstellung und Wahrnehmung von Älteren sowie generationenübergreifenden Dialog und Zusammenhalt.

DIMR: Hintergrundpapier zur sozialen Inklusion älterer Menschen

Präsentation von Dr. Claudia Mahler, DIMR/UN: Menschenrechtliche Aspekte sozialer Inklusion

Präsentation von Prof. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin: Ageismus und soziale (Nicht-)Teilhabe älterer Menschen

Dokumentation: Rechte älterer Menschen. Recht auf Gesundheit – soziale Inklusion – Debriefing. Nachbereitung der 13. Sitzung der OEWG-A

Weitere Informationen zur 13. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing finden Sie auf der Seite der UN.

18. Fachgespräch: „Nachbereitung der 12. Sitzung der OEWG-A“ (20. Mai 2022)

Im Anschluss an die 12. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Nachbereitung der Sitzung ein. 20 Personen nahmen an dem virtuellen Debriefing teil. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Der stellvertretende Direktor des Instituts, Michael Windfuhr, begrüßte die Anwesenden.

Dr. Heidrun Mollenkopf von der BAGSO, die auf der 12. Sitzung in New York persönlich zugegen war, ging in ihrem Vortrag auf das Format und die Inhalte der Sitzung ein und erläuterte den Vorschlag Argentiniens, eine Regionen-übergreifende Kerngruppe zu bilden, die zwischen den OEWGA-Sitzungen tagen und einen Text entwerfen soll, wie die Schutzlücken in Bezug auf ältere Menschen geschlossen werden können.

Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der ebenfalls vor Ort in New York gewesen war und dort für die Bundesrepublik Deutschland Stellungnahmen abgegeben hat, hielt ebenfalls ein Grußwort und stellte die Positionierung der Bundesregierung in Bezug auf die Rechte Älterer dar. Demnach sollten die Schutzlücken in Bezug auf Ältere identifiziert und es solle diskutiert werden, wie diese am besten zu schließen seien. Deutschland begrüße den Vorschlag Argentiniens und werde aktiv an der Kerngruppe teilnehmen, allerdings werde es nach wie vor keine eindeutige Positionierung der Bundesrepublik zu einer neuen Konvention für die Rechte Älterer geben. Bei der Prüfung, wie die Schutzlücken geschlossen werden sollen, solle aber die Möglichkeit einer neuen Konvention mit einbezogen werden. Des Weiteren betonte er, dass vorhandene Menschenrechtsstandards, wie zum Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht abgeschwächt werden dürften. Bei einigen Themen wie Ageism, bewaffnete Konflikte, lebenslanges Lernen oder Sicherstellung des Sozialstatus bestehe in Bezug auf Ältere jetzt schon dringender Handlungsbedarf. Es solle eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um die deutschen Beiträge bei der nächsten OEWGA-Sitzung 2023 und Deutschlands Mitarbeit in der Kerngruppe vorzubereiten. Dieser Arbeitsgruppe würden auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Bundesbehindertenbeauftragte angehören.

Dr. Claudia Mahler, die in ihrer Funktion als Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen ebenfalls in New York aktiv war, ergänzte die Ausführungen von Heidrun Mollenkopf und Matthias von Schwanenflügel aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte und forderte, dass auch weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen auf Augenhöhe beteiligt werden müssen. Sie veranschaulichte die Wichtigkeit einer eigenen Konvention für die Rechte Älterer am Beispiel des Triage-Urteils des Bundesverfassungsgerichts: in diesem wurde die UN-BRK rezipiert, ältere Menschen wurden allerdings nicht erwähnt.

In der anschließenden Diskussion wurde die Notwendigkeit einer Menschenrechtskonvention für die Rechte Älterer mit dem Beispiel der UN-BRK begründet sowie auf die Bekämpfung von Ageism und Altersdiskriminierung gedrängt. Deutschland solle eine führende Rolle in der Kerngruppe und der OEWGA einnehmen, um zu verhindern, dass bestehende menschenrechtliche Standards abgesenkt werden könnten.

15., 16. und 17. Fachgespräch: „Definition der Gruppe der Älteren“ (15.11.2021), „Adäquater Lebensstandard und wirtschaftliche Sicherheit“ (14.12.2021) und „Beitrag älterer Personen zu den SDGs“ (19.1.2022)

Zur Vorbereitung der 12. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) im April 2022 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) Ende 2021 und Anfang 2022 zu drei Fachgesprächen ein. Die Fachgespräche dienen der deutschen Delegation, der Zivilgesellschaft und dem DIMR zur Vorbereitung ihrer Beiträge auf der kommenden Sitzung der OEWG-A.

Am 15. November 2021 fand das 15. Fachgespräch im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts statt. Gut 40 Personen aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik nahmen an der Veranstaltung teil. Das Fachgespräch beschäftigte sich mit der Frage, wie die Gruppe der älteren Personen definiert werden und wie der Schutzbereich einer zukünftigen Konvention beschrieben werden könnte. Es knüpfte damit an zwei vergangene Veranstaltungen an. Besonderer Fokus wurde auf die Erfahrungen und Lehren gelegt, die aus den Verhandlungen zur Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entstanden sind. Dazu waren der Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Prof. Gerard Quinn, sowie Prof. Andrew Byrnes, Experte für die Rechte von Frauen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, eingeladen. Neben der Definition der Gruppe Älterer wurde auch diskutiert, wie sich eine zukünftige internationale Konvention für die Rechte Älterer von der UN-BRK abgrenzen und mit dieser überlappen kann.

Präsentation von Andrew Byrnes: A new convention on human rights in older age: unnecessary, dangerous and counterproductive, or an essential strengthening of the international human rights framework? (PDF, 355 KB, Englisch)

Vortrag von Sonderberichterstatter Gerard Quinn (PDF, 189 KB, Englisch)

Das 16. Fachgespräch am 14. Dezember 2021, an dem mehr als 20 Personen teilgenommen haben, widmete sich der wirtschaftlichen Sicherheit älterer Personen und dem Recht auf einen adäquaten Lebensstandard auch im Alter. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem finden sich einige Artikel zur wirtschaftlichen Sicherheit, dennoch sind diese Regelungen nicht explizit auf ältere Menschen zugeschnitten. Es wurde ausgelotet, ob sich aus den Lebenswelten älterer Menschen neue Aspekte und Bedarfe ergeben, die berücksichtigt werden müssen. Als Gäste waren eingeladen: Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des DIMR und Mitglied des UN-Fachausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der über das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard referiert hat. Michael David vom Zentrum Migration und Soziales der Diakonie Deutschland hat über Altersarmut vorgetragen.

Präsentation von Michael David (PDF, 110 KB, nicht barrierefrei)

DIMR: Hintergrundpapier zum Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (PDF, 237 KB, nicht barrierefrei)

Am 19. Januar 2022 fand das 17. Fachgespräch statt. Dieses drehte sich um die Frage, welchen Beitrag ältere Menschen zu den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen leisten. Rund 30 Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft haben an dem Gespräch teilgenommen. Jürgen Focke von HelpAge Deutschland hat die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vorgestellt und in welchem Kontext sie zu älteren Personen stehen. Prof. Michael von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im BMFSFJ, hat die nationale Perspektive vorgestellt. In der anschließenden Diskussion ist deutlich geworden, dass ältere Menschen mehr an nachhaltiger Entwicklung beteiligt werden und ihre Stimmen mehr gehört werden müssen. Dazu muss das Recht auf Partizipation für ältere Menschen gestärkt werden, zum Beispiel durch eine neue Konvention für die Rechte Älterer.

Präsentation von Jürgen Focke, HelpAge Deutschland: Globales Altern und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (PDF, 1,2 MB, nicht barrierefrei)

DIMR: Hintergrundpapier zur Mitwirkung Älterer zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (PDF, 278 KB, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen zur zwölften Sitzung der Open Ended Working Group erhalten Sie auf der Website der UN.

Dokumentation: Rechte Älterer. Definition der Gruppe Älterer – Wirtschaftliche Sicherheit Älterer – Beitrag Älterer zu den SDGs – Nachbereitung 12. Sitzung

14. Fachgespräch: „Nachbereitung der 11. Sitzung der OEWG-A“ (27. Mai 2021)

Am 27. Mai 2021 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Nachbereitung der 11. Sitzung der Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) der Vereinten Nationen ein. Rund 25 Personen aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft nahmen an dem Treffen teil. Nach Begrüßungen durch Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts, sowie Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte Heidrun Mollenkopf von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO) die Inhalte und Forderungen der 11. Arbeitsgruppensitzung vor. Die Teilnehmer*innen diskutierten, wie Akteur*innen aus Deutschland die Vorbereitungen zur Gründung einer „Intersessional Working Group“, die zwischen den regulären Sitzungen der OEWG-A tagen und Themen weiterbearbeiten und vertiefen könne, unterstützen können. Hierbei sei es wichtig, darauf zu achten, dass die Zusammensetzung einer solchen Unterarbeitsgruppe partizipativ geschehe, also unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und Nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Dabei könne man von den Erfahrungen mit der Erstellung der UN-Behindertenrechtskonvention lernen.

Aufgrund ungleicher digitaler Infrastrukturen in den einzelnen Staaten wurde darauf hingewiesen, dass alle Sitzungs-Teilnehmenden einen gleichberechtigten Zugang zu den Sitzungen der Open-ended Working Group on Ageing haben müssen. Wichtig sei zudem, dass in Deutschland das Papier des UN-Hochkommissariats zu den menschenrechtlichen Schutzlücken Ältere betreffend diskutiert werde. Die inhaltliche Vorbereitung der jeweils nächsten Sitzung der UN-Arbeitsgruppe mit nationalen Akteur*innen in Form eines Fachgespräches habe sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt und solle fortgesetzt werden.

11., 12. und 13. Fachgespräch: „Recht auf Arbeit und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ältere“ (19. Dezember 2019) und „Zugang zum Recht“ (9. Januar 2020) und „Bestimmung der Gruppe der Älteren“ (28. Oktober 2020)

Das Institut lud zur Vorbereitung der 11. Sitzung der OEWG-A zu zwei Fachgesprächen im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 ein. Im 11. und 12. Fachgespräch diskutierten die Teilnehmer*innen – Vertreter*innen aus Ministerien, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – die Fragen, wie das Recht auf Arbeit und der Zugang zum Arbeitsmarkt für ältere Menschen sowie ein verbesserter Zugang zum Recht für ältere Menschen aussehen sollten. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem gibt es einige Artikel zum Recht auf Arbeit und zu Rechten in der Arbeit sowie zum Zugang zum Recht, aber diese Regelungen sind nicht explizit auf ältere Menschen zugeschnitten. Besprochen wurde, ob sich aus den Lebenswelten älterer Menschen neue Aspekte und Bedarfe ergeben, die auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt werden müssen. Ein Thema war dabei auch die Diversität der Gruppe der Älteren, die stets berücksichtigt werden sollte. Das 13. Fachgespräch widmete sich insbesondere der Frage, wie eine Definition oder Beschreibung der Gruppe der Älteren aussehen könnte, die von einer möglichen zukünftigen Konvention geschützt werden soll. Die an die einführenden Vorträge anknüpfende Diskussion thematisierte vor allem die Schwierigkeiten einer einheitlichen Definition angesichts der Heterogenität der Lebenslagen älterer Menschen. Das Fachgespräch baute auf den Diskussionen eines Fachgesprächs aus dem Jahre 2018 auf, dessen Ergebnisse den Teilnehmenden im Vorfeld übermittelt worden waren.

10. Fachgespräch: „Nachbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A“ (27. Juni 2019)

Zur Nachbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A, die im April 2019 bei den Vereinten Nationen in New York stattgefunden hatte, stellten drei Teilnehmer*innen die Ergebnisse vor. Matthias von Schwanenflügel, Leiter der Abteilung „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, führte ins Thema ein. Heidrun Mollenkopf, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e. V.) und Vizepräsidentin der AGE Platform Europe, berichtete ausführlich von der diesjährigen Sitzung in New York. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte kommentierte die Sitzung aus menschenrechtlicher Perspektive und eröffnete die Diskussion und den Austausch über kommende relevante Themen.

8. und 9. Fachgespräch: „Sozialer Schutz und soziale Sicherung“ (19. März 2019) und „Bildung, Lebenslanges Lernen und Empowerment“ (28. März 2019)

Zur Vorbereitung der 10. Sitzung der OEWG-A veranstaltete das Institut im März 2019 zwei Fachgespräche zu Fragen rund um die Themen Sozialer Schutz, Soziale Sicherung, Soziale Grundsicherung sowie Bildung, Lebenslanges Lernen und Empowerment für ältere Menschen. Das Recht auf Bildung findet sich im UN-Sozialpakt und anderen Menschenrechtsverträgen. Ein spezieller Fokus auf Ältere fehlt dort jedoch. Die UN-Sonderberichterstatter*innen zum Recht auf Bildung betonen seit langem, dass dieses Recht eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Menschenrechte und eng mit dem Konzept des Empowerments verbunden ist. Während des Fachgesprächs wurde u. a. diskutiert, inwieweit das Recht älterer Menschen auf Bildung auf nationaler Ebene bereits als „Lebenslanges Lernen“ realisiert wird und welche guten Beispiele und Impulse in die internationale Diskussion der 10. Sitzung in New York eingebracht werden könnten.

7. Fachgespräch „Nachbereitung der 9. Sitzung der OEWG-A“ (10. Oktober 2018)

Zur Nachbereitung der 9. Sitzung der OEWG-A lud das Institut im Oktober 2018 zum Fachgespräch ein.

Die 9. Sitzung in New York hatte unter reger Beteiligung der deutschen Delegation stattgefunden. Über den Stand der Diskussion informierten nun Delegationsleiter Matthias von Schwanenflügel aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Heidrun Mollenkopf von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e. V.). Die BAGSO war eine der wenigen deutschen NGOs, die an der Sitzung teilgenommen hatten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommentierte die Tagung in New York aus der Perspektive einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. Mit einem Ausblick auf die zu erwartenden ersten Schlussfolgerungen des OEWG-A-Vorsitzes und auf die zu erwartenden Schwerpunkte für die weiteren Diskussionen auf UN-Ebene im Juli 2019 zu den Themen „Recht auf Bildung/Lebenslanges Lernen“ sowie „Recht auf soziale Sicherheit“ endete das Fachgespräch.

4., 5. und 6. Fachgespräch: „Langzeitpflege und Palliativpflege“ (15. Dezember 2017), „Autonomie und Selbstbestimmung“ (18. Januar 2018) und „Zur Definition der Gruppe der Älteren“ (24. Mai 2018)

Vor der 9. Sitzung der OEWG-A veranstaltete das Institut drei Fachgespräche, um die Sitzung mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft vorzubereiten.

Nachdem die achte Sitzung unter reger Beteiligung der deutschen Delegation stattgefunden hatte, knüpfte das 4. Fachgespräche im Dezember 2017 mit dem Themenschwerpunkt „Langzeit- und Palliativpflege“ daran an. Bisher gibt es im UN-Menschenrechtsschutzsystem keine Regelung, die ein Recht auf Langzeit- oder Palliativpflege verbrieft. Die Teilnehmer*innen diskutierten, ob die bestehenden nationalen wie internationalen Regelungen zum Recht auf Gesundheit oder zu Privatheit ausreichen, um den Schutz für Menschen in Langzeit- oder Palliativpflege zu gewährleisten, oder welche weiteren Elemente dafür notwendig sind.

Im Januar 2018 lud das Institut zum 5. Fachgespräch ein: „Autonomie und Selbstbestimmung“. Im UN-Menschenrechtsschutzsystem finden sich bereits Regelungen zu Autonomie und Selbstbestimmung, insbesondere in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Gespräch wurde ausgelotet, ob diese bestehenden Regelungen bereits alle notwendigen Elemente enthalten, um den Schutz für ältere Menschen zu gewährleisten. Allerdings gilt die UN-BRK nicht für alle älteren Menschen.

Im Mai 2018 fand das 6. Fachgespräch zum Thema „Definition der Gruppe der Älteren“ statt. Ziel des Treffens war, für die Verhandlungen der OEWG-A in New York Eckpunkte zu erarbeiten, um eine Beschreibung und Definition der Gruppe der älteren Menschen voranzutreiben. In den internationalen wie nationalen Debatten hatte sich immer wieder gezeigt, dass ältere Menschen eine besonders inhomogene Gruppe sind. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenswelten und des sehr langen Lebensabschnitts ist eine Definition daher schwierig. Die Open Ended Working Group on Ageing hatte die Frage der Definition bis dahin ausgeklammert, doch ist sie zentral, um über menschenrechtliche Instrumente für diese Gruppe diskutieren zu können.

3. Fachgespräch: „Nachbereitung der 8. Sitzung der OEWG-A“ (25. August 2017)

Das Institut lud nach der 8. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A) in New York zu einem Fachgespräch ein, um über die Diskussionen und Ergebnisse der Sitzung zu informieren und einen Ausblick zu geben.

1. und 2. Fachgespräch: „Diskriminierung älterer Menschen“ und „Das Recht Älterer auf Freiheit von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung“ (21. April 2017)

Am 21. April 2017 veranstaltete das Institut gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Fachgespräche zur Vorbereitung der 8. Sitzung der UN Open Ended Working Group on Ageing (OEWG-A) in New York.

Das Diskriminierungsverbot ist ein Strukturprinzip der Grund- und Menschenrechte als gleiche Rechte und Freiheiten aller. Ältere sind im Bereich des Diskriminierungsschutzes noch eine wenig beachtete Gruppe. Ausdrücklich ist das Diskriminierungsverbot wegen des Alters bislang lediglich in der UN-Behindertenrechtskonvention und in der (von Deutschland nicht ratifizierten) UN-Wanderarbeitnehmerkonvention sowie in der EU-Grundrechtecharta verankert. Wo das Merkmal Alter fehlt, sind Diskriminierungen aufgrund des Alters und insbesondere älterer Menschen in der Monitoring- und Spruchpraxis der Menschenrechtsorgane und der Staaten kaum sichtbar. Auch die Menschenrechtsgremien haben bisher wenige Empfehlungen zu Altersdiskriminierung ausgesprochen.

Dass auch ältere Menschen von Gewalt in verschiedenen Beziehungskonstellationen betroffen sein können, findet nur langsam Eingang in die politische Diskussion sowie in Forschung und Praxis. Sozialwissenschaftliche Studien belegen, dass ältere Menschen zwar insgesamt weniger von Gewalt betroffen sind als jüngere Menschen. Im Gegensatz zur Gewaltbetroffenheit jüngerer Menschen kommt Gewalt im Alter jedoch vermehrt in engen sozialen Beziehungen vor und wird überwiegend durch Angehörige verübt.

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