Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Abgeschlossene Projekte

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit

Von Anfang an überwachte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Entwicklungszusammenarbeit. Von 2017 bis 2019 begleitete sie dieses Politikfeld mit höherer Intensität.

Um dies zu ermöglichen, hatte die deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Monitoring-Stelle beauftragt, für einen Zeitraum von zwei einhalb Jahren diese unabhängige Umsetzungsbegleitung (Monitoring) gegenüber dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und im allgemeinen der deutschen Entwicklungs- und Außenpolitik zu verstärken.
Zu den Aktivitäten gehörte etwa die Mitwirkung an der Evaluierung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen des BMZ durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) (2016–2017) sowie die Beratung des Prozesses zur Erstellung der neuen Inklusionsstrategie für das BMZ. Auch die Erarbeitung einer Pilotierung von menschenrechtlichen Zielgruppenanalysen mit einem Fokus auf Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen dieses Projektes abgeschlossen. Die Fragestellung, welche Rolle nationale Menschenrechtsinstitutionen in der Entwicklungszusammenarbeit spielen, wurde ebenfalls erörtert. Dazu fand ein intensiver Austausch mit der Kenianischen Menschenrechtskommission statt.

Desweiteren hat die Monitoring-Stelle UN-BRK auf Basis eigener Forschung Publikationen zu aktuellen Themen der Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht:

Evaluation des Brandenburgischen Maßnahmenpakets zur Umsetzung der UN-BRK

Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat in den Jahren 2013 und 2014 die Brandenburgische Landesregierung beratend bei der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets für das Land Brandenburg begleitet. Bei dem vom brandenburgischen Sozialministerium erteilten Beratungsauftrag ging es unter anderem darum, wie die Partizipation der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets verbessert und wie das verwaltungsinterne Controlling zielgerichteter ausgestaltet werden kann. Daneben wurden auch ausgewählte Einzelfragen besprochen und dabei erörtert, welche Anforderungen sich diesbezüglich jeweils aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ergeben.

Den Schwerpunkt des Auftrags bildete die Evaluierung des Maßnahmenpakets selbst. Im Fokus der Bewertung standen seine Zielstellung, sein Wirkungshorizont und seine Nachhaltigkeit. Entsprechend hat die Monitoring-Stelle die Grundausrichtung und die wesentlichen Parameter des Maßnahmenpakets beleuchtet und daraufhin geprüft, ob sie mit den Grundaussagen der UN-BRK und mit den daraus folgenden grundlegenden Anforderungen an menschenrechtliche Aktionspläne im Einklang stehen.

Nicht vom Auftrag umfasst waren dagegen eine faktenbezogene Bestandsaufnahme oder eine Evaluation von Einzelmaßnahmen, etwa auf ihre menschenrechtliche Qualität oder ihre Wirkung hin. Untersucht hat die Monitoring-Stelle daher auch nicht, ob die im Maßnahmenpaket gelisteten Maßnahmen im Einzelnen geeignet sind, die im Maßnahmenpaket gesteckten Ziele praktisch zu erreichen.

Der veröffentlichte Bericht der Monitoring-Stelle fasst die wesentlichen Ergebnisse der Befassung mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket und seiner Umsetzung durch die Brandenburgische Landesregierung zusammen. Er enthält Handlungsempfehlungen, mit denen ein Impuls für eine menschenrechtsorientierte Fortführung des politischen und gesellschaftlichen Diskurses gesetzt werden soll.

Evaluation des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

Die Monitoring-Stelle hat 2013 den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) evaluiert. Der vom Hessischen Sozialministerium erteilte Auftrag umfasste sowohl eine Untersuchung des Aktionsplans in seiner veröffentlichten Form unter Einbeziehung seiner Entstehungsgeschichte als auch eine Befassung mit der Umsetzungssteuerung und Fortentwicklung des Aktionsplans. Dazu hat die Monitoring-Stelle mithilfe von Expert*innen-Interviews und einem standardisierten Fragebogen qualitative und quantitative Daten erhoben und in die Bewertung einbezogen.

Der Evaluationsbericht enthält Empfehlungen an die Hessische Landesregierung wie auch an die Zivilgesellschaft. Sie beziehen sich auf Fragen der Strukturen und der Vorgehensweise für die Entwicklung eines an den Menschenrechten orientierten Aktionsplans. Der Evaluationsbericht spricht allgemeine Fragen an, die auch für die Analyse und Bewertung von  Aktionsplänen und Maßnahmen anderer Länder von besonderem Interesse sind und berücksichtigt werden sollten.

Bei der Evaluation wurde ein Schwerpunkt auf Partizipation, Transparenz und Bewusstseinsbildung sowie auf die Strukturen gelegt.

Eine wesentliche Empfehlung lautet (S. 28): „Auf der inhaltlichen Ebene sollte der Plan dahin gehend überarbeitet werden, eine Übereinstimmung zwischen den Darstellungen im Plan und der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Punkten herzustellen.“

Evaluation des Thüringer Maßnahmenplans und Normenprüfung Thüringer Gesetze

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anfang 2016 beauftragt worden, den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu evaluieren sowie eine Normenprüfung ausgewählter Thüringer Rechtsmaterien durchzuführen.

Die Normenprüfung umfasste zwei Komponenten: Zum einen hat die Monitoring-Stelle ausgewählte Thüringer Gesetze und Verordnungen auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK geprüft und Vorschläge für eine bessere Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht. Zum anderen hat sie Ministerien, die selber eine Normenprüfung anhand eines Allgemeinen Prüfrasters durchgeführt haben, beraten. Die Ergebnisse der Normenprüfungen wurden mit den zuständigen Ministerien diskutiert.

Im Rahmen der Evaluierung des Thüringer Maßnahmenplans hat die Monitoring-Stelle dessen Rückbindung an die UN-BRK geprüft. Geprüft wurde außerdem, wie sich die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Fortschreibung des Maßnahmenplans umsetzen lassen. Die für die Evaluierung eingesetzten Methoden umfassten neben Literatur- und Dokumentenanalysen auch Interviews mit Expert*innen, unter anderem zu den Themen Partizipation und Umsetzungssteuerung des Maßnahmenplans. Die Ergebnisse der Evaluation sind in einem Bericht veröffentlicht worden.

Normenprüfung in Sachsen-Anhalt

Mitte 2014 wurde die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention damit beauftragt, das Land Sachsen-Anhalt bei der Überprüfung des Landesrechts am Maßstab der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt hat die Monitoring-Stelle zunächst als Arbeitshilfe ein allgemeines Prüfraster erstellt und mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe erörtert. Die Arbeitshilfe gibt den zuständigen Stellen einen einfach zu bearbeitenden Fragenkatalog in Form einer Checkliste zur eigenständigen Durchführung einer Vorprüfung an die Hand. Anhand der Arbeitshilfe können sie grob prüfen, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass Vorschriften nicht (voll) im Einklang mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stehen („Normenkonflikt“) oder besondere Fragen bezüglich der menschenrechtskonformen Ausgestaltung der Rechtsausübung aufwerfen und die Regelungen deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollten. Das Ziel der anschließenden vertiefenden Prüfung besteht dann darin, sowohl Normenkonflikte zu überwinden, als auch den gesetzlichen Rahmen zur Wahrnehmung der Menschenrechte besser zu gestalten.

Die Vorauswahl der möglicherweise relevanten Vorschriften hat das Ministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle getroffen. In der folgenden Testphase haben die zuständigen Ministerien mithilfe des allgemeinen Prüfrasters die Vorprüfung von zehn verschiedenen Vorschriften des Landesrechts Sachsen-Anhalt vorgenommen. Wo mögliche Konfliktpotenziale oder Umsetzungsdefizite festgestellt wurden, erfolgte eine vertiefte Prüfung, um notwendige Gesetzesänderungen vorzubereiten. Dazu stellte die Monitoring-Stelle den Ressorts ergänzend exemplarisch sogenannte rechtsthemenspezifische Prüfraster zur Verfügung, die auf ein bestimmtes Rechtsgebiet zugeschnitten die Anforderungen UN-Behindertenrechtskonvention spezifizieren. Daneben beriet die Monitoring-Stelle die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und die interministerielle Arbeitsgruppe während des gesamten Prüfprozesses bei Fachfragen.

Evaluation des Bremischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde Ende 2018 von der Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport beauftragt, den Bremer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der 2014 in Kraft getreten ist, zu evaluieren. Die Evaluation wurde in Kooperation mit dem Ressort Soziales und dem Büro des Bremer Landesbehindertenbeauftragten durchgeführt. Ziele der Evaluation waren es, Stärken und Schwächen des vorliegenden Aktionsplans zu benennen und menschenrechtliche Empfehlungen für die Fortschreibung abzugeben.

Untersucht wurde, inwiefern die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bremer Aktionsplan berücksichtigt worden sind. Schwerpunkte der Evaluation bildeten unter anderem die Rückbindung des Plans an die UN-BRK, die Strukturen zur Erstellung und Umsetzung des Plans sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft. Des Weiteren wurde das Handlungsfeld „Pflege und Gesundheit“ näher untersucht. Im Blick auf die Empfehlungen, welche Inhalte und Arbeitsweisen das Land Bremen für die Fortentwicklung des Plans prüfen sollte, wurden bei der Evaluation die wichtigsten internationalen Dokumente des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgewertet.

Als Methode wurden neben einer Dokumenten-Analyse Expert*innen-Interviews mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft durchgeführt, die zu ihrer Einschätzung des Bremers Aktionsplans befragt worden sind. Des Weiteren wurde über die Methode der Gruppendiskussion Kommunikationsräume für Gespräche und Diskussion geschaffen und damit der enge Draht zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Bremen gesucht. Die Partizipation der Zivilgesellschaft hat insbesondere bei einer Evaluation, aber auch bei der Fortschreibung des Aktionsplans, einen großen Stellenwert. Der Evaluationsbericht wurde im Februar 2020 veröffentlicht.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Cathrin Kameni

Assistentin der Leitung

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: un-brk(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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