Ziele
- Umsetzung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern, gemäß Artikel 9 UN-KRK.
- Flächendeckender Aufbau neuer und Ausbau bestehender Angebote für Kinder inhaftierter Eltern.
- Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften in Jugendhilfe und Justiz.
- Neue Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Justizvollzug für nachhaltige Strukturen, die eine flächendeckende und verschränkte Unterstützung der Kinder von Inhaftierten sicherstellt.
- Befassung mit der Situation von Kindern inhaftierter Eltern durch die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz, den Sozialministerien der Bundesländer mit Beschlüssen sowie der Landesjugendämter mit Handreichungen für eine aktive Beteiligung.
Kurzbeschreibung des Projekts
Kinder, deren Eltern von einer Haftstrafe betroffen sind, befinden sich in einer besonders verletzlichen Lebenslage. Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die Familie oft verbunden mit sozialem Ausschluss und finanziellen Einschränkungen. Dazu kommt für das betroffene Kind oder den*die Jugendliche der „Verlust“ einer wichtigen Bezugsperson, denn ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung ist ein Kontakt, wenn überhaupt, nur noch begrenzt möglich. Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, wird nicht amtlich erhoben, doch Schätzungen gehen von etwa 100.000 betroffenen Kindern und Jugendichen aus.
Das Netzwerk KvI hat ein Gesamtkonzept zur „Initiierung von landesweiten Strukturentwicklungsprojekten zur Unterstützung von Kindern Inhaftierter“ entwickelt und damit sechs Bundesländer für ein landesweites Projekt gewinnen können. Im von der Auridis Stiftung geförderten Strukturprojekt sollen die grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Fundamente geschaffen werden, die für nachhaltige Lösungen und die Entwicklung neuer Angebote und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und derene Eltern unerlässlich sind. Der Handlungsansatz konzentriert sich im Wesentlichen auf strukturgebende und grundsätzliche Maßnahmen auf Landesebene.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Rahmen des Sturkturprojektes die „politischen Themenanwaltschaft Kinderrechte“ übernommen.
Kinderrechte von Kindern inhaftierter Eltern
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Umgang mit beiden Eltern ist in Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verankert. Dieses Recht gilt auch dann, wenn durch staatliches Handeln, wie beispielsweise eine Inhaftierung, dies nur erschwert möglich ist. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention und der darin normierten vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child), sind die Vertragsstaaten dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zufolge verpflichtet, besonderes Augenmerk auf die Regelungen zum Umgang von inhaftierten Eltern mit ihren minderjährigen Kindern zu legen.
Internationale Empfehlungen an Deutschland
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland 2022 im Rahmen des periodischen Staatenberichtsverfahrens explizit dazu aufgefordert, die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu verbessern und eine bessere Datenlage sowie eine Erhöhung der Häufigkeit und Dauer der Besuche sowie für regelmäßigen Onlinekontakt zu verwirklichen. Zudem empfiehlt der Ausschuss, föderale Standards zu entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinder persönliche Beziehungen zu ihren Eltern aufrechterhalten können und Zugang zu angemessenen Dienstleistungen und geeigneter Unterstützung haben (CRC/C/DEU/CO/5-6, Ziffer 28). Sowohl der UN-Ausschuss als auch die Empfehlungen des Europarats verstehen Elternschaft im Kontext eines weiten Familienbegriffs.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Claudia Kittel
Judith Feige
Förderzeitraum
April 2022 – Dezember 2024