Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in und durch Deutschland sicherzustellen und dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes periodisch über Verbesserungen und Rückschritte zu berichten. Bislang ist es kaum möglich, statistisch fundierte Aussagen über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zu treffen. Es gibt bisher keine kinderrechtlichen Indikatoren, die bestimmen, welche Informationen fehlen und welche Daten erhoben werden müssten.
Kinderrechte-Indikatoren dienen der Analyse und Bewertung bestimmter Maßnahmen bei der Umsetzung der UN-KRK. Sie sind ein Set von Informationen, um Standards für die effektive Umsetzung bestimmter Vorgaben zu setzen. Anhand dieser Standards können politische Maßnahmen entwickelt und anschließend evaluiert werden. Indikatoren dienen dazu, Maßnahmen messbar zu machen und damit bewerten zu können, ob mit diesen Maßnahmen die gewünschten Ziele erreicht werden oder Fortschritte erzielt werden konnten.
Was sind die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention?
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner „Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 zur Entwicklung von Indikatoren und zur Datensammlung“ Indikatoren als grundlegende Voraussetzungen für die effektive Umsetzung der UN-KRK beschrieben. Entsprechend dieser Vorgabe muss und kann die UN-KRK als normativer Rahmen für die Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren herangezogen werden.
Die Auslegung der UN-KRK auf Grundlage der Allgemeinen Bemerkungen (englisch: General Comments) und der Abschließenden Bemerkungen (englisch: Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sowie der Erkenntnisse, die aus den Staatenberichtsverfahren gewonnen werden können, stellt eine wichtige Basis für die Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren dar. Der für die Konvention zuständige UN-Ausschuss hat Deutschland im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens 2014 aufgefordert, spezifische Kinderrechte-Indikatoren zu entwickeln.
Was macht die Monitoring-Stelle?
Kinderrechte-Indikatoren zu entwickeln und zu etablieren, ist ein längerfristiger Prozess. Da Indikatoren nicht grundsätzlich neutral sind, sondern schon die Themenwahl und die Indexentwicklung einen Ausgleich zwischen verschiedenen Positionen nötig macht, ist es empfehlenswert, Kinderrechte-Indikatoren in einem partizipativen Multistakeholder-Prozess zu erarbeiten beziehungsweise Stakeholder regelmäßig einzubeziehen. Die Monitoring-Stelle entwickelt derzeit sogenannte Pilot-Kinderrechte-Indikatoren. Dazu fanden bislang zwei Konsultationen und ein Workshop statt und es wurde eine Information veröffentlicht; begleitend dazu wurde eine Prozessbeschreibung erstellt. .Der Pilot-Prozess fokussiert auf das Recht auf Gehör im gerichtlichen Verfahren (Artikel 12 Absatz 2 UN-KRK), insbesondere auf das familiengerichtliche Verfahren. Die Pilot-Kinderrechte-Indikatoren bilden den Startpunkt für einen breiteren Prozess zur Entwicklung der eigentlichen Kinderrechte-Indikatoren.