Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Staatenprüfverfahren

Am 3. Oktober 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) seine „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations) zu Deutschland. Diese enthalten zahlreiche Empfehlungen und Forderungen, wie Deutschland die UN-BRK in den nächsten Jahren umsetzen sollte.

Bereits 2015 hat der Ausschuss zum ersten Mal Abschließende Bemerkungen im ersten Staatenprüfverfahren zu Deutschland veröffentlicht. Diese werden durch die neuen Abschließenden Bemerkung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Das heißt, auch sie sind nach wie vor relevant und müssen, sofern noch nicht geschehen, weiterhin von Deutschland umgesetzt werden.

Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2023

Englische Originalfassung des UN-Fachausschusses

Deutsche Übersetzung (Alltagssprache; Leichte-Sprache-Fassung in Arbeit)

Hinweis zur Übersetzung:
Der in der UN-BRK zentrale Begriff der „Accessibility“ sollte nach der allgemeinen menschenrechtlichen Begriffs-Systematik und dem etablierten völkerrechtlichen Sprachgebrauch korrekterweise mit „Zugänglichkeit“ (oder alternativ etwas erweitert mit „barrierefreie Zugänglichkeit“) übersetzt werden, da das menschenrechtliche Verständnis von Accessibility neben der physischen und informationellen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit noch weitere Elemente von Diskriminierung und Ausgrenzung umfasst, etwa ökonomische Ausgrenzungsmechanismen oder Stigmatisierungen, die über den in Deutschland geläufigen Begriff der Barrierefreiheit hinausgehen. Die Monitoring-Stelle plädiert daher für die weitere Verwendung des Begriffs „Zugänglichkeit“, sieht aber von einer eigenen Übersetzung, die dem Rechnung tragen würde, ab.

Ablauf des Verfahrens

Die nun verabschiedeten Abschließenden Bemerkungen von 2023 bildeten den Abschluss eines mehrjährigen und mehrstufigen Verfahrens, in dem die Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland geprüft haben und zu dem verschiedene Akteur*innen beigetragen haben.

Den Beginn bildete die Verabschiedung der so genannten „List of Issues prior to reporting“ im Oktober 2018, zu der Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft Vorschläge gemacht haben. Diese Liste ist ein Fragenkatalog, auf den Deutschland innerhalb eines Jahres antworten musste, was die Bundesregierung auch fristgerecht getan hat. Diese im September 2019 eingereichte Antwort stellte den Staatenbericht Deutschlands dar, in dem die Bundesregierung zu den aufgeworfenen Themen und Fragen des Ausschusses ihre Sicht des jeweiligen Umsetzungsstandes dargelegt hat.

Im Oktober 2022 hat der Ausschuss entschieden, Deutschland auf seiner 29. Sitzung im Herbst 2023 zu prüfen. Im Vorfeld der Sitzung haben Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft, ergänzend zum Staatenbericht der Bundesregierung, eigene Parallelberichte zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland eingereicht. Am 29./30 August fand der sogenannte Konstruktive Dialog statt – ein mündlicher Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und einer deutschen Staatendelegation, diesmal angeführt von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Monitoring-Stelle hat ebenfalls an diesem Dialog teilgenommen.

Anfang Oktober 2023 dann hat der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht, die jetzt von allen staatlichen Stellen Deutschlands auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) überwacht die weltweite Umsetzung der Konvention. Er besteht aus 18 Expert*innen, von denen die meisten eine Behinderung haben, und trifft sich zwei Mal im Jahr im Genf. Dort berät der Ausschuss unter anderem über die Umsetzung der Konvention in ausgewählten Vertragsstaaten und veröffentlicht als Ergebnis dieser Prüfung die „Abschließenden Bemerkungen“. Eine Übersicht über alle bisher erschienenen „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses sind auf dessen Internetseite einsehbar.

UN Treaty Body Database: Human Rights Bodies. CRPD

Zeitleiste des Staatenprüfverfahrens

Februar 2018: Der Ausschuss gibt die Sitzung bekannt, an dem er die List of Issues prior to reporting (Fragenkatalog) zu Deutschland verabschieden wird

Mitte 2018: Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaftliche Organisationen reichen Vorschläge für den Fragenkatalog ein

27.8.-21.9.2018: 20. Sitzung des Ausschusses

Oktober 2018: Der Ausschuss veröffentlicht den Fragenkatalog. Vertreter*innen der Monitoring-Stelle und der Zivilgesellschaft waren vor Ort in Genf und haben Stellungnahmen abgegeben

September 2019: Deutschland reicht fristgerecht seinen Staatenbericht ein. Dieser stellt die Antwort auf den Fragenkatalog dar

Oktober 2022: Der Ausschuss gibt bekannt, dass Deutschland auf der 29. Sitzung (14.8.-8.9.2023) geprüft werden wird

Mai 2023: Deutschland reicht eine Aktualisierung seines Staatenberichts ein, die den Zeitraum 2019-2023 umfasst

Juli 2023: Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft reichen ihre Parallelberichte ein

14.8.-8.9.2023: 29. Sitzung des Ausschusses

29./30.10.2023: Der Konstruktive Dialog zwischen Ausschuss und deutscher Staatendelegation findet, unter Mitwirkung der Monitoring-Stelle, im Palais des Nations in Genf statt

8.9.2023: Der Ausschuss veröffentlicht eine nicht-editierte Version seiner Abschließenden Bemerkungen zu Deutschland

3.10.2023: Der Ausschuss veröffentlicht die finale Version seiner Abschließenden Bemerkungen

Seit 3.10.2023: Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen

Beteiligung der Zivilgesellschaft

Die deutsche behindertenpolitische Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen, war in das Staatenprüfverfahren sehr involviert. So hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) einen eigenen Parallelbericht eingereicht, war mit einer Delegation während der 29. Sitzung des Ausschusses in Genf zugegen und hat sich mit Ausschussmitgliedern getroffen. Auch einzelne zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich aktiv an dem Verfahren beteiligt. Diese Informationen von Menschen mit Behinderungen aus erster Hand sind für den Ausschuss von sehr großer Bedeutung, um die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland im Rahmen der Prüfung objektiv bewerten zu können.

Wie es weiter geht

Der Ausschuss hat festgelegt, dass Deutschland seinen nächsten Staatenbericht im Jahr 2031 einreichen muss. Das bedeutet, dass der Ausschuss in 2030 seine nächste Frageliste zu Deutschland veröffentlichen wird, da Deutschland erfahrungsgemäß ein Jahr Zeit haben wird, seinen Staatenbericht als Antwort auf diese Liste einzureichen. Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle werden also wahrscheinlich im nächsten Verfahren frühestens 2029 aktiv, wenn sie wieder Vorschläge für die Fragenliste beim Ausschuss einreichen. Mit den nächsten Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses ist jedenfalls nicht vor 2032, sehr wahrscheinlich sogar später zu rechnen. Jetzt heißt es aber zunächst, dass Deutschland die Empfehlungen und Forderungen der Vereinten Nationen von 2015 und 2023 umsetzen muss.

Parallelbericht an den UN-Fachausschuss

Deutsche Fassung

Englische Fassung

Prüfverfahren zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

© DIMR/webersupiran

Dokumente zur Staatenprüfung

Allgemein

2. Staatenprüfung 2018-2023

1. Staatenprüfung 2011-2015

Ansprechpartner*in

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
(abwesend bis Ende Januar 2025)

Telefon: 030 259 359 - 457

E-Mail: litschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Peter Litschke

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