Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hatte die Prognos AG und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts im Januar 2022 damit beauftragt, die drei Aktionspläne Niedersachsens zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu evaluieren.
Das Land Niedersachsen hat 2017 seinen ersten Aktionsplan veröffentlicht und ihn seitdem zwei Mal fortgeschrieben. Dieser zweijährliche Fortschreibungsrhythmus ist einmalig unter den Landesaktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK. Unter Federführung der Prognos AG wurden in dem Projekt die beiden abgeschlossenen Pläne aus 2017/18 und 2019/20 sowie der aktuelle Plan aus 2021/22 untersucht.
Sind die Aktionspläne geeignet, die UN-BRK umzusetzen?
Im Vordergrund der Evaluation stand die Frage, inwieweit die Pläne geeignet sind, die UN-BRK in Niedersachsen umzusetzen. Die Studie erarbeitete auf dieser Grundlage Vorschläge, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Fortschreibung und Umsetzung des Aktionsplans verbessert werden kann und wie es gelingen kann, die Erstellung von Maßnahmen zu optimieren.
Dabei wurden auch thematisch zusammenhängende Dokumente und Daten ausgewertet und die niedersächsischen Aktionspläne mit denen anderer Bundesländer verglichen. Im Frühling und Sommer 2022 fanden Fachgespräche und Workshops mit Vertreter*innen der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft und der niedersächsischen Landesregierung statt. Die Monitoring-Stelle brachte in dem Projekt ihre menschenrechtliche Expertise und Erfahrung mit der Analyse von Aktionsplänen mit ein. Sie hat unter anderem eine normative und menschenrechtliche Bewertung der Aktionspläne vorgenommen und dabei die Vorgaben des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einbezogen.
Am 24. November 2022 wurde der Abschlussbericht und seine Empfehlungen auf einer Veranstaltung in der Leibniz-Bibliothek in Hannover vorgestellt.