Das Institut

Gremien

Verein

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestags als Verein gegründet. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert, politisch unabhängig und handelt aus eigener Initiative (siehe die Satzung des Vereins). Es wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Das Institut ist seit 2001 gemäß den „Pariser Prinzipien“ der UN akkreditiert. Im Hinblick auf seine vereinsrechtlich abgesicherte Unabhängigkeit wurde ihm der A-Status zuerkannt.

Sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen mit Menschenrechtsbezug besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im Verein zu beantragen. Über Aufnahmeanträge entscheiden das Kuratorium und die Mitgliederversammlung gemeinsam gemäß den einschlägigen Regelungen des DIMRG, der Satzung und der internen Grundsätze für die Behandlung von Mitgliedsanträgen für den Verein Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.

Die Mitgliederversammlung berät über die Leitlinien der Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte und macht entsprechende Empfehlungen.

Mitglieder des Vereins

Kuratorium

Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden von einem Kuratorium festgelegt, das aus Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist. Das Kuratorium besteht aus 18 Mitgliedern mit Stimmrecht und neun Mitgliedern ohne Stimmrecht (§ 24 Satzung). Das Kuratorium wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer von vier Jahren eine*n Vorsitzende*n und zwei Stellvertretende Vorsitzende.

Mitglieder des Kuratoriums

Vorstand

Das Kuratorium bestellt den Vorstand (Direktor*in und Stellvertretende*r Direktor*in) jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

Den Vorstand bilden derzeit Professorin Dr. Beate Rudolf, Direktorin, und Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor.

Der Vorstand des Instituts

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