In mehr als 100 Staaten gibt es Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Sie arbeiten auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“. Die Vereinten Nationen proklamierten diese Prinzipien 1993 als internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise Nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Die „Pariser Prinzipien“ machen Vorgaben zu Mandat und Arbeitsweise der NMRI. Kernelemente sind die Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlauben.
Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die „Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen“ (GANHRI), den internationalen Dachverband in einem von den UN anerkannten Akkreditierungsverfahren regelmäßig überwacht. Das Verfahren unterscheidet die Akkreditierungsstufen A und B. A-akkreditierte NMRI haben Beteiligungsrechte auf UN-Ebene, insbesondere Rederecht im Menschenrechtsrat. Die Übereinstimmung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution mit den „Pariser Prinzipien“ wird in einem von den Vereinten Nationen anerkannten Akkreditierungsverfahren überprüft. Dieses wird von GANHRI durchgeführt. Zuständig ist deren Unterausschuss für Akkreditierung (Sub-Committee on Accreditation, SCA), unterstützt von der „National Institutions, Regional Mechanisms and Civil Society Section (NRCS)“ des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf.
Bei voller Erfüllung der „Pariser Prinzipien“ wird der „A-Status“ verliehen; bei nur teilweiser Erfüllung der „B-Status“. NMRI mit A-Status müssen sich alle fünf Jahre einer Überprüfung ihres Akkreditierungsstatus unterziehen (Re-Akkreditierung). Das Deutsche Institut für Menschenrechte erfüllt diesen Standard voll und ist daher mit dem „A-Status“ anerkannt. NMRI mit „B-Status" haben lediglich einen Beobachterstatus. Wird eine Institution mit A akkreditiert, kann sie Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen wahrnehmen.
NMRI beraten die Politik, erstellen Studien oder Monitoring-Berichte, führen Menschenrechtsbildung durch oder beteiligen sich an Gerichtsverfahren oder den internationalen Menschenrechtskontrollverfahren; manche wirken auch als Beschwerdestellen in Einzelfällen. Zahlreiche NMRI sind auch Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention oder nationaler Präventionsmechanismus entsprechend des Fakultativprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention.
Vernetzung
NMRI sind global und regional vernetzt. Auf globaler Ebene besteht seit 1993 das International Coordinating Committee of National Human Rights Institutions, heute GANHRI. Dieser Dachverband unterstützt und sichert die Präsenz von NMRI in internationalen Konferenzen und Gremien und koordiniert den Austausch sowie Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsthemen.
Auf regionaler Ebene gibt es Netzwerke in Afrika, Amerika, Europa sowie für den Asien-Pazifik-Raum. Sie unterstützen die Einrichtung von NMRI in ihrer Region, organisieren Fortbildung und Austausch und erarbeiten gemeinsame Positionierungen in regionalen und globalen Menschenrechtsgremien.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Mitglied bei ENNHRI und GANHRI. Von 2016 bis 2019 hatte die Direktorin des Instituts, Professorin Dr. Beate Rudolf, den GANHRI-Vorsitz inne.