Menschenrechtsschutz

Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem

Deutschland hat sich mit der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (United Nations, UN) und dem Europarat sowie mit der Ratifikation zahlreicher Menschenrechtsverträge in das internationale und europäische Menschenrechtsschutzsystem eingebunden. Zudem ist Deutschland als Mitglied der Europäischen Union an die EU-Grundrechtecharta gebunden. Die aus den Menschenrechtsverträgen entstehenden individuellen Rechte und Verpflichtungen des Staates sind völkerrechtlich verbindlich und müssen von allen Vertragsstaaten umgesetzt werden.

Vereinte Nationen

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In der Folge entstanden bislang neun rechtsverbindliche Abkommen, die heute die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes bilden. Wichtigstes Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen ist der Menschenrechtsrat.

Europarat

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wurde 1949 gegründet, um in ganz Europa gemeinsame und demokratische Prinzipien zu entwickeln. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 verabschiedete der Europarat weitere völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten. Sie bilden die Grundlage des europäischen Menschenrechtsschutzes. Wichtigstes Gremium im Menschenrechtsschutz des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Europäische Union

Die Grundsätze der Europäischen Union zum Schutz der Menschen- und Grundrechte sind im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und in der Charta der Grundrechte niedergelegt. Die Grundrechtecharta definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben.

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