Deutschland hat sich mit der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (United Nations, UN) und dem Europarat sowie mit der Ratifikation zahlreicher Menschenrechtsverträge in das internationale und europäische Menschenrechtsschutzsystem eingebunden. Zudem ist Deutschland als Mitglied der Europäischen Union an die EU-Grundrechtecharta gebunden. Die aus den Menschenrechtsverträgen entstehenden individuellen Rechte und Verpflichtungen des Staates sind völkerrechtlich verbindlich und müssen von allen Vertragsstaaten umgesetzt werden.