Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 benennt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener subjektiver Rechte. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten und damit ist diese bindend für alles staatliche Handeln geworden. Deutschland hat sich damit verpflichtet, die in der Konvention enthaltenen Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auch alle drei Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention sind verbindlich geltendes Recht in Deutschland. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wird seit 2015 von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts überwacht.