Wirtschaft und Menschenrechte

Forschung

Beteiligung von Rechteinhabenden

Wie eine effektive, effiziente und angemessene Beteiligung von Rechteinhabenden bei der Planung und Umsetzung von Unternehmensprojekten gestaltet werden kann, ist eine weitgehend offene Frage im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Ziel dieses Forschungsprojekts (Laufzeit 2023-2025) ist es, „wirksame Beteiligung“ aus der Perspektive von Rechteinhabenden zu erfassen und für die Umsetzung der deutschen und europäischen Lieferkettengesetzgebung fruchtbar zu machen. Das Institut kooperiert in diesem Forschungsvorhaben mit Danielle Pamplona, Professorin an der Human Rights Clinic der Pontifical Catholic University of Parana (PUCPR) in Brasilien.    

Menschenrechtsforschung und Wirtschaftswissenschaft 

Zu Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte arbeiten vor allem rechtswissenschaftliche Expert*innen und einige Forscher*innen der Wirtschaftsethik. Wirtschaftswissenschaftler*innen, dominant in öffentlichen Diskursen zu Risiken, Krisen, Kostenrechnungen, äußern sich hingegen noch kaum zu diesem Thema.    

Das Instituts will zu einer Öffnung der Wirtschaftswissenschaften für das Feld der Menschenrechte beitragen. So sollen die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte auch von den Wirtschaftswissenschaften wahrgenommen werden. Umgekehrt soll der Schutz der Menschenrechte auch von wirtschaftswissenschaftlichen Einsichten und Methoden profitieren.    

Analyse: Das kalkulierte Risiko

Verhaltensökonomische und interdisziplinäre Fachgespräche

Regelmäßig lädt das Institut zu interdisziplinären Fachgesprächen ein. Dort werden verhaltenswissenschaftliche Ansätze diskutiert, die das Potenzial haben, festgefahrene Stakeholder-Positionen zu überwinden. So ist ein informeller Arbeitskreis von Verhaltensökonom*innen und Menschenrechtsexpert*innen entstanden. Aus den Fachgesprächen ging eine Forschungskooperation mit dem Lehrstuhl für Verhaltens- und Wirtschaftsethik, Prof. Dr. Gari Walkowitz (seit 2022 TU Bergakademie Freiberg) sowie eine vom Institut kuratierte Nummer der Zeitschrift Sozialer Fortschritt hervor.

Menschenrechtsrisiken von Unternehmen: Beitrag der Portfoliotheorie

Mit menschenrechtlichen Risikoanalysen sollen Unternehmen die potenziell nachteiligen Menschenrechtsauswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeiten erkennen, um diese zu vermeiden, zu verringern und Abhilfe zu schaffen. Unternehmen haben in der Regel ein anderes Verständnis von Risiko: Unternehmerische Risikoanalysen ermitteln potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Rückflüsse aus getätigten Investitionen oder Operationen.    

In der Analyse „Das kalkulierte Risiko“ hat das Institut die Portfoliotheorie von Harry M. Markowitz als Modell für eine Analyse der unterschiedlichen Bedeutungen von Risiko im Menschenrechts- und Unternehmenskontext angewendet. Aus der Analyse leitet das Institut Kriterien für staatliche sowie unternehmerische selbst-regulative Handlungsmöglichkeiten ab, die eine menschenrechtliche Risikoanalyse zu einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit machen können.

 

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Miriam Schroer-Hippel

Forschungskoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 463

E-Mail: schroer-hippel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/A. Illing

Dr. Anna Würth

Leiterin der Abteilung Internationale Menschenrechtspolitik

Telefon: 030 259 359 - 19

E-Mail: wuerth(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Anna Würth

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