Kurzbeschreibung des Projekts
Der Schutz der Menschenrechte ist eine staatliche Pflicht. Gleichzeitig tragen Unternehmen die Verantwortung, Menschenrechte zu achten. Dies ist in den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verankert. Verstoßen Unternehmen gegen Sorgfaltspflichten, muss für Betroffene Zugang zu Rechtsbehelfen, also Beschwerde und Abhilfe, gewährleistet sein.
Mexiko ist von herausgehobener Bedeutung für die deutsche Automobilindustrie, sowohl für eigene Werke als auch für vorgelagerte Liefernetzwerke. Gleichzeitig gibt es menschenrechtliche Risiken, die sich über alle Stufen der Wertschöpfung erstrecken. Bislang gibt es keinen Abhilfe-Mechanismus, der die gesamte Lieferkette wirksam abdeckt.
Im Rahmen des Branchendialogs der Automobilindustrie wurde ein Konzept für den Aufbau eines gemeinsamen unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in Mexiko erarbeitet, der ab 2024 funktionieren soll. Er besteht aus einem Multi-Stakeholder Board mit geschäftsführenden Verantwortlichkeiten, einer Koordinierungsstelle Mexiko sowie einer Koordinierungsstelle Deutschland. Die Koordinierungsstelle Mexiko trägt die Hauptverantwortung für die Beschwerdeannahme und -bearbeitung, die deutsche Koordinierungsstelle unterstützt sie dabei.
Ziele
Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus soll
- menschenrechtliche Schutz- und Rechenschaftslücken in der Lieferkette schließen,
- den Zugang zu Beschwerdekanälen sowie zu effektiver Abhilfe für Betroffene entlang der gesamten automobilen Lieferkette verbessern,
- das Risikomanagement der beteiligten Unternehmen verbessern und ihren Einfluss auf die Prävention negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte erhöhen,
- zur Harmonisierung verschiedener Ansätze und zu einem effektiven Zusammenspiel von betriebseigenen und übergreifenden Mechanismen beitragen.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Dr. Franziska Oehm
Förderzeitraum
Januar 2024 - April 2025