Der Staat hat die Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen. Dabei hat er Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten: Er darf Menschen nicht daran hindern, ihre Rechte auszuüben, er muss sie vor Übergriffen durch Dritte schützen und geeignete Maßnahmen ergreifen, die bewirken, dass Menschen ihre Rechte auch wirklich nutzen können.
Die Polizei spielt bei der Erfüllung dieser staatlichen Aufgaben eine zentrale Rolle. Polizist*innen müssen im Namen des Staates aber regelmäßig in die Rechte von Menschen eingreifen. Dabei besteht das Risiko, dass sie unverhältnismäßige Gewalt oder diskriminierende Praktiken anwenden. Daher ist es entscheidend, dass in der polizeilichen Praxis die Kenntnis und die Beachtung der Menschenrechte eine hervorgehobene Rolle spielen. Menschenrechte sind universell und unteilbar – an ihre unparteiliche Achtung werden an staatliche Pflichtenträger*innen zu Recht höchste Ansprüche gestellt.
Daher kommt der Menschenrechtsbildung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung eine tragende Rolle zu. Polizist*innen bewegen sich in ihrer Arbeit stetig im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Rechte der Menschen und notwendigen Eingriffen in diese Rechte. Ein ihr alltägliches Handeln leitendes Verständnis dieses Spannungsfeldes und den damit verbundenen Risiken ist für Polizist*innen als Pflichtenträger*innen in einer Demokratie unverzichtbar.