Menschenrechtsbildung

Menschenrechtsbildung für die Polizei

Der Staat hat die Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen. Dabei hat er Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten: Er darf Menschen nicht daran hindern, ihre Rechte auszuüben, er muss sie vor Übergriffen durch Dritte schützen und geeignete Maßnahmen ergreifen, die bewirken, dass Menschen ihre Rechte auch wirklich nutzen können.

Die Polizei spielt bei der Erfüllung dieser staatlichen Aufgaben eine zentrale Rolle. Polizist*innen müssen im Namen des Staates aber regelmäßig in die Rechte von Menschen eingreifen. Dabei besteht das Risiko, dass sie unverhältnismäßige Gewalt oder diskriminierende Praktiken anwenden. Daher ist es entscheidend, dass in der polizeilichen Praxis die Kenntnis und die Beachtung der Menschenrechte eine hervorgehobene Rolle spielen. Menschenrechte sind universell und unteilbar – an ihre unparteiliche Achtung werden an staatliche Pflichtenträger*innen zu Recht höchste Ansprüche gestellt.

Daher kommt der Menschenrechtsbildung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung eine tragende Rolle zu. Polizist*innen bewegen sich in ihrer Arbeit stetig im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Rechte der Menschen und notwendigen Eingriffen in diese Rechte. Ein ihr alltägliches Handeln leitendes Verständnis dieses Spannungsfeldes und den damit verbundenen Risiken ist für Polizist*innen als Pflichtenträger*innen in einer Demokratie unverzichtbar.

Zentrale Anliegen

  • Menschenrechtsbildung muss ausdrücklich und systematisch in alle Aus- und Weiterbildungsangebote von Polizist*innen aufgenommen werden. Dafür müssen ausreichende finanzielle, fachliche und zeitliche Ressourcen bereitgestellt werden.
  • Der Zugang zu qualitativ hochwertiger Menschenrechtsbildung muss für alle Polizist*innen von Bund und Ländern einfach und diskriminierungsfrei möglich sein. Bedienstete mit Leitungsaufgaben sind systematisch über die menschenrechtliche Dimension polizeilicher Aufgaben aus- und fortzubilden, so dass sie die daraus entstehenden Verpflichtungen auch im täglichen Führungshandeln tatsächlich umsetzen können. Entsprechende Reflexionsräume und Leitungsverfahren müssen entwickelt und angewandt werden.
  • Die Umsetzung von Menschenrechtsbildung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung muss wissenschaftlich begleitet werden. Die Forschungserkenntnisse müssen zur Weiterentwicklung der polizeilichen Aus- und Weiterbildung genutzt werden. Menschenrechtsbildung muss zu einem grundlegenden Qualitätskriterium aller polizeilichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Angebote werden.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*innen

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Jana Scheuring

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 – 0

E-Mail: jscheuring(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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