Die Monitoring-Stelle beobachtet und überwacht („to monitor“ (engl.) = überwachen, kontrollieren) die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland. Sie arbeitet unabhängig und ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Kinderrechte.
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die in der Konvention und ihren derzeit drei Zusatzprotokollen verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Kinder können sich auf diese Rechte berufen.
Wie arbeitet die Monitoring-Stelle?
Die Monitoring-Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen. Wenn nötig erinnert sie Personen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die Einhaltung der UN-Konvention.
Sie berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der Konvention.
Sie setzt sich zudem für eine kinderrechtsbasierte Forschung ein. Dazu arbeitet die Monitoring-Stelle eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen und Forschungsinstituten zusammen. Und natürlich mit Kindern und Jugendlichen selbst, denn Partizipation, im Sinne von Artikel 12 der Konvention, ist Grundlage ihrer Arbeit.
Die Monitoring-Stelle tauscht sich mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland.
Wie kam es zur Einrichtung der Monitoring-Stelle?
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle zu schaffen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, mit dem Monitoring betraut. Im August 2015 hat die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention als Projekt, finanziert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes, im Institut die Arbeit aufgenommen. Die Monitoring-Stelle ist seit 2023 verstetigt und reguläre Abteilung des Instituts.
Keine Beratung in Einzelfällen
Die Monitoring-Stelle hat nicht die Befugnis, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Sie gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.
Wer arbeitet in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention?
In der Monitoring-Stelle arbeiten insgesamt fünf Personen. Judith Feige, Sophie Funke und Walīd Malik sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Ebru Apitz ist mit Assistenz- und Sekretariatsaufgaben betraut. Claudia Kittel leitet die Monitoring-Stelle.