Das Institut

Menschenrechtsforschung

Erfüllt Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen? Diese Frage leitet die menschenrechtliche Forschung des Instituts. Den Ausgangspunkt bilden dabei die universellen Menschenrechte, die in internationalen Menschenrechtsverträgen und im Grundgesetz verankert sind. Forschungsfragen sind beispielsweise: Berücksichtigt die Gesetzgebung die menschenrechtlichen Vorgaben angemessen? Handeln Bundes- und Landesregierungen, Behörden und andere staatliche Akteure im Sinne der menschenrechtlichen Vorgaben? Erreichen Gesetze oder politische Maßnahmen ihre menschenrechtlichen Ziele? Welche Maßnahmen sind zur Verwirklichung menschenrechtlicher Verpflichtungen erforderlich? Kommen Menschen in Deutschland zu ihrem Recht und wissen sie über ihre Menschenrechte Bescheid?

Unabhängig – interdisziplinär – partizipativ

Die wissenschaftliche Arbeit des Instituts bildet eine wichtige Grundlage für seine Politikberatung und Menschenrechtsbildung. In Forschungsprojekten werden ausgewählte Fragen vertieft behandelt. Die Ergebnisse der Forschung fließen in die Beratungs- und Bildungsarbeit ein und stärken menschenrechtliche Perspektiven in Fachdebatten unterschiedlicher Disziplinen. Das Institut wählt seine Forschungsthemen unabhängig aus, seine Forschung erfolgt ergebnisoffen. Es verfügt über Expertise in unterschiedlichen Disziplinen, insbesondere in den Rechts-, Sozial-, Erziehungs- und Wirtschaftswissenschaften. Dabei forscht das Institut bei vielen Themen interdisziplinär und intersektional.

Im Rahmen der Berichterstattung der FRA-Grundrechteagentur setzt das Institut Datenerhebungen zu spezifischen, jährlich wechselnden menschenrechtlichen Themen um.

Eine abteilungsübergreifende Forschungskoordination, regelmäßige Inhouse-Schulungen, fächerübergreifende Austauschformate, Peer-Review-Verfahren und die Beachtung von Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis sichern die Qualität im Forschungsprozess. Das Institut entwickelte 2022 zudem eine Kinderschutzrichtlinie für seine Arbeit, die auch Vorgaben für Forschungsvorhaben mit Kindern und Jugendlichen enthält.

Durch den Austausch mit Selbstvertretungen, Verbänden und Fach-Communities bezieht das Institut Perspektiven und Wissen von Menschen, um deren Rechte es geht, in die Forschung ein.

Gute wissenschaftliche Praxis

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Standards für die wissenschaftliche Arbeit des Instituts festgelegt. Sie basieren auf den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft und geben Kriterien menschenrechtsbasierter Forschung an.

Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF, 341 KB)

Finanzierung

Seine Forschungsvorhaben finanziert das Institut durch die institutionelle Förderung des Deutschen Bundestages. Ergänzend wirbt es gezielt Forschungsgelder aus öffentlicher Hand sowie von privaten Stiftungen ein, die thematisch in die Forschungsagenda des Instituts passen. Der Bundestag hat in der laufenden Legislaturperiode (2021–2025) die Forschungsmittel des Instituts signifikant erhöht und ermöglichte es damit, vorhandene Projekte zu intensivieren, vertiefende Recherchen anzustellen, neue Forschungen zu beginnen und Konzepte für künftige Vorhaben zu entwickeln.

Forschungsprojekte

Die Forschung erfolgt zu ausgewählten Aspekten der Themenlinien des Instituts.

Asyl und Migration

Entry-Exit-System (FRA-Berichterstattung)

Projektbeschreibung folgt.

Kinderrechte

Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder und Jugendliche als (Opfer-) Zeug*innen

Wie kindgerecht sind Strafverfahren für Kinder als Zeug*innen oder Verletzte in Deutschland? Diese Frage untersucht dieses Projekt anhand quantitativer Befragung der Justizverwaltungen aller Bundesländer sowie qualitativer Interviews von in Strafverfahren beteiligten Fachkräften in fünf Bundesländern.

Ziele

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes überprüfen in diesem Projekt die strafgerichtliche Praxis Deutschlands mit Blick auf minderjährige Verletzte und/oder Zeug*innen. Ziel ist es, einen Überblick über die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben beruhender, kinderrechtsbasierter Kriterien zu erhalten und dahingehend Empfehlungen zu formulieren, wie die kinderrechtskonforme Qualität von Gerichtsverfahren bundesweit verbessert werden kann.

Kurzbeschreibung des Projekts

Dieses Pilotprojekt geht der Frage nach, ob der „Praxisleitfaden des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zum strafrechtlichen Verfahren in Bezug auf kindliche Opferzeuginnen und Opferzeugen“ tatsächlich in der Praxis angewandt wird und welche Maßnahmen daraus folgen. Grundlage für diesen Leitfaden sind die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz.

Das Projekt sieht zwei Erhebungsmethoden vor:

Zunächst wurden die Justizverwaltungen aller Bundesländer durch eine teilstandardisierte, quantitative Online-Befragung nach spezifischen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der kindgerechten Justiz gefragt (unter anderem ob Informationsmaterialien für Kinder und Jugendliche oder technische Vorausetzungen für eine Videovernehmung vorliegen). Die Ergebnisse wurden in einem zweiten Schritt kinderrechtlich eingeordnet.

Zusätzlich führte die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen qualitative Interviews zu Hindernissen und guter Praxis bei der Umsetzung eines kindgerechten Strafverfahrens mit in Strafverfahren beteiligten Fachkräften in fünf Bundesländern durch.

Auf diese Weise zeigt sich, inwieweit die Umsetzung einer kindgerechten Justiz fortschreitet und welche Lücken noch geschlossen werden müssen, damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen in diesem sensiblen Bereich weiter gestärkt werden.

Ergebnisse/Publikationen

Die quantitative Erhebung zeigt, dass mittels kinderrechtsbasierter Kriterien die Umsetzung einer kindgerechten Justiz messbar und darstellbar gemacht werden kann. Dadurch wird sichtbar, dass die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich voranschreitet. Es besteht Handlungsbedarf bei den Zuständigkeiten, der strukturellen Verankerung und dem Einhalten von Mindeststandards. Wünschenswert sind regelmäßige Erhebungen im Sinne eines wiederkehrenden Kinderrechtsmonitorings durch den Bund oder die Länder.

Analyse: Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Sophie Funke

Laufzeit

Januar 2023 bis Dezember 2024

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Mittel des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk wird aus Mitteln des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Kinder von Inhaftierten

Ziele

Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu seinen Eltern, insofern dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. Doch wie steht es um den Kontakt, wenn Eltern inhaftiert sind? Dieser Frage widmete sich diese Untersuchung mittels einer bundesweiten Umfrage in den Justizvollzugsanstalten.

Kurzbeschreibung des Projekts

Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet für Kinder einen massiven Einschnitt im Leben. Untersuchungen zeigen, dass der regelmäßige persönliche Umgang mit dem inhaftierten Elternteil Kindern helfen kann, die Situation besser zu bewältigen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland circa 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Der Kontakt zum inhaftierten Elternteil ist für Kinder viel mehr als nur eine Bewältigungsstrategie: Kinder haben das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu ihren Eltern, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht (Artikel 9 UN-Kinderrechtskonvention).

2017 hat die Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte untersucht, wie Justizvollzugsanstalten (JVA) die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern regeln und ausgestalten. 2023 wurde eine zweite Erhebung durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden in einer Online-Umfrage 2023 bundesweit 164 JVA zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt.

Ergebnisse/Publikationen

JVA bieten vielfältige Kontaktmöglichkeiten für Kinder inhaftierter Eltern an und ergreifen Maßnahmen, um den Besuch von Kindern möglichst bedarfsgerecht zu gestalten. Davon zeugen beispielsweise die Vorkehrungen bei Sicherheitskontrollen, das Bereitstellen von Spielmaterial und Büchern oder die kindgerechte Ausstattung von Besuchsräumen. Dennoch variieren Mindestbesuchszeit, Regelungen für Langzeitbesuche, Kontaktmöglichkeiten über Telefon oder Videogespräche von Anstalt zu Anstalt sehr. In Deutschland ist dementsprechend weitgehend den JVA überlassen, welche Kontaktmöglichkeiten sie in welchem Umfang den betroffenen Familien anbieten. Es gibt keine einheitlichen bundesweiten Mindeststandards, die Besuchs- und Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern regeln.

Analyse/Studie: Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Judith Feige

Laufzeit

März 2023 bis Februar 2024

Kinder und Jugendliche in Unterkünften für geflüchtete Menschen (2022-2023)

Ziele

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Rechte für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu verwirklichen und diesem Ziel kontinuierlich näher zu kommen (Artikel 4 Satz 1 UN-Kinderrechtskonvention). Fast 40 Prozent aller geflüchteten Menschen in Deutschland sind Kinder und Jugendliche. In der Regel verbringen sie mit ihren Familien Monate oder sogar Jahre in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Die Studie untersuchte, wie Kinder und Jugendliche ihre Situation in Unterkünften für geflüchtete Menschen wahrnehmen – insbesondere in Bezug zu den Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention.

Kurzbeschreibung des Projekts

UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben das SINUS-Institut beauftragt, qualitativ zu erheben, wie Kinder und Jugendliche ihre Situation in Unterkünften für geflüchtete Menschen wahrnehmen. Betrachtet und aus einer kinderrechtlichen Perspektive eingeordnet wurde die Situation in vier verschiedenen Unterkünften für geflüchtete Menschen (im Norden, Osten, Westen und Süden Deutschlands). Dabei kamen vor allem die Kinder und Jugendlichen (zwischen 6 und 17 Jahren) selbst zu Wort, ergänzend wurden Mitarbeitende und Leiter*innen der Unterkünfte interviewt. Kinder und Jugendliche wurden außerdem bereits in die Konzeption der Studie einbezogen. Die Befragung erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren, in das Kinder unter anderem Fotos einbringen konnten (sogenanntes Photovoicing) und altersgerecht interviewt wurden. Die empirischen Ergebnisse wurden kinderechtlich eingeordnet.

Ergebnisse/Publikationen

Auf eindrucksvolle und klare Weise benannten die Kinder und Jugendlichen ihren Wunsch nach mehr Privatsphäre und Rückzugsorten, die schlechten hygienischen Bedingungen in den Unterkünften, ihre Erfahrungen mit Gewalt und Diskriminierung sowie die Schwierigkeiten beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Kontakten außerhalb der Unterkunft.

Die Aussagen der Kinder und Jugendlichen stehen im deutlichen Kontrast zu den Rechten, die die UN-Kinderrechtskonvention garantiert und die damit allen Kindern zustehen: das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Recht auf Leben und Entwicklung des Kindes, das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und UNICEF Deutschland leiteten aus den Schilderungen der Kinder und Jugendlichen Forderungen an Bund, Länder und Kommunen ab. Dringend nötig ist unter anderem die dezentrale Unterbringung von Familien sowie der unmittelbare Zugang zu Kindergarten, Schule oder Ausbildung.

Analyse/Studie: „Das ist nicht das Leben“

Weitere Publikationen: „Das ist nicht das Leben“

Analyse/Studie: Zusammenfassung: „Das ist nicht das Leben“

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Sophie Funke

Laufzeit

August 2022 bis August 2023

Klima und Nachhaltigkeit

Green New Deal und menschenrechtlichen Implikationen der CO2-Besteuerung (FRA-Berichterstattung)

Projektbeschreibung folgt.

Menschenrechtsbildung

Verschiedene Horizonte? Eine Untersuchung der Menschenrechtskritik von Bildungspraktiker*innen aus „diskriminierungskritischen/postkolonial arbeitenden Organisationen (ab 2025)

Projektbeschreibung folgt.

ABRAKA - Reaktionen auf das Thematisieren von Rassismus in der Erwachsenenbildung

Fort- und Weiterbildungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Auseinandersetzung mit Rassismus. Was aber tun, wenn Bildungsangebote nicht angenommen werden oder die Auseinandersetzung mit Rassismus abgelehnt wird? Im Forschungsprojekt ABRAKA (Reaktionen auf das Thematisieren von Rassismus in der Erwachsenenbildung) wird die Vielfalt der Reaktionen auf die Thematisierung von Rassismus in Bildungsveranstaltungen untersucht.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Rechte Älterer

Beschwerdemechanismen in der Altenpflege (2018-2020)

Ziel

Ziel des Projektes ist es, Empfehlungen für die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung effektiver Beschwerdemechanismen in der Altenpflege zu erarbeiten. Wie können Menschen mit Pflegebedarfen ihre persönlichen Anliegen und Ansprüche in der stationären Pflegelandschaft mit Hilfe von Beschwerdeverfahren effektiv durchsetzen? Wie müssen solche Verfahren aufgebaut und umgesetzt werden, damit sie bestenfalls auch von den Betroffenen selbst genutzt werden?

Kurzbeschreibung des Projekts

Das Forschungsprojekt „Beschwerdemechanismen in der Altenpflege“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin (DIMR) wird von der gemeinnützigen Josef und Luise Kraft-Stiftung finanziert. Die Stiftung setzt sich seit 30 Jahren für die Interessen älterer Menschen in der deutschen Gesellschaft ein und kooperiert mit verschiedenen Organisationen und Einrichtungen, die lösungsorientierte und ideenreiche Projekte in der Altenhilfe initiieren. In dem Projekt wird untersucht, wie Pflegebedürftige in stationären Pflegeinrichtungen und deren Angehörige ihre Interessen gegenüber Pflegeeinrichtungen mit Hilfe von außergerichtlichen Beschwerdeverfahren durchsetzen können. Das Institut hat dafür nicht nur die Meinung von Expert*innen eingeholt, sondern vor allem die Einschätzung der Angehörigen und der betroffenen pflegebedürftigen Menschen selbst erfragt.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Heike Rabe, Roger Meyer, Laura Jordan, Nora Freitag

Förderzeitraum

Januar 2018 bis Oktober 2020

Förderung

Josef und Luise Kraft-Stiftung

Rassistische Diskriminierung

Gesundheit(ssystem) und Rassismus

Auf welche Weisen kommt rassistische Diskriminierung im deutschen Gesundheitswesen zum Tragen? Wie erleben Mitarbeitende in Krankenhäusern, die PoC (People of Colour) sind, rassistische Diskriminierung - sowohl sich selbst gegenüber als auch gegenüber Patient*innen? Was lässt sich daraus über Ökonomisierungsprozesse und mögliche Zusammenhänge mit der Reproduktion von Rassismus im Gesundheitssystem lernen?

Ziele

Auf welche Weisen kommt rassistische Diskriminierung im deutschen Gesundheitswesen zum Tragen? Welcher Veränderungen bedarf es, um Menschen in Deutschland einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen zu ermöglichen? Ausgehen von diesem Erkenntnisinteresse zielt das Vorhaben darauf ab, das Themenfeld Gesundheit und Rassismus analytisch aufzuarbeiten sowie empirische Erkenntnisse zu generieren.

Kurzbeschreibung des Projekts

Wie erleben von Rassismus betroffene Mitarbeitende in Krankenhäusern rassistische Diskriminierung sowohl sich selbst gegenüber als auch gegenüber Patient*innen? Dieser Fragestellung wird durch eine qualitative Datenerhebung (Fokusgruppen, Einzelinterviews, Expert*inneninterviews) nachgegangen.

Über die Binnenperspektive des PoC-Krankenhauspersonals auf die spezifischen Formen rassistischer Diskriminierung von Patient*innen, sollen u.a. Einsichten in die Effekte der Arbeitsorganisation, von Ökonomisierungsprozessen, Arbeitsroutinen und dem Arbeitsklima auf Rassismusreproduktionen im Krankenhaus gewonnen werden.

Ergebnisse/Publikationen
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Chandra-Milena Danielzik

Laufzeit

April 2024 bis Juni 2025

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Internationaler Vergleich: Inklusion und Abbau von Sonderstrukturen von Menschen mit Behinderungen (ab 2025)

Projektbeschreibung folgt.

Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen in Institutionen (FRA-Berichterstattung)

Projektbeschreibung folgt.

Inklusive Bildung

Ziele

Ziel dieses Projektes ist zu ermitteln, welche praktischen Hürden Kindern mit Behinderungen den Zugang zu einer inklusiven Regelschule erschweren. Die Ergebnisse dienen der Politikberatung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (Exekutive und Legislative) sowie der Bewusstseinsbildung und Beratung weiterer Akteure im Bildungsbereich (Schulleitungen, pädagogische Fachkräfte, u.a.).

Kurzbeschreibung des Projekts

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Vierzehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK zeigen sich hier jedoch große Umsetzungsdefizite: In der Mehrheit der Bundesländer stagniert der Umsetzungsprozess der inklusiven Bildung. Derzeit werden im Bundesdurchschnitt noch immer sechs von zehn Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung an einer Förderschule unterrichtet.

Außer Handlungsbedarfen auf normativer und politischer Ebene liegen bestehende Umsetzungsbarrieren inklusiver Bildung v.a. in einem inklusionsskeptischen Klima in politischen Kreisen, der Schullandschaft, bei Eltern und in der Sonderpädagogik. Dies führt zu mannigfaltigen praktischen Hürden, die der Umsetzung von Inklusion im Wege stehen.

Um diese Zugangshürden zu typisieren und verallgemeinerbare Ergebnisse zu formulieren, wird aufgrund der völkerrechtlichen Vorgaben nach Artikel 24 UN-BRK eine quantitative Befragung von Eltern von Kindern mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Sinnesbeeinträchtigungen (Sehen, Hören) und Körperbehinderung mittels eines Online-Erhebungs-Tools. Als Ergänzung dazu werden qualitative Interviews mit einschlägigen Beratungsstellen geführt, die Zugangsprobleme verdichten und umfassender benennen können und zudem strukturelle Faktoren (in den jeweiligen Ländern) stärker einzuordnen und zu thematisieren wissen. Die Erhebungen werden von einem partizipativen Beteiligungsverfahren begleitet, indem in verschiedenen Stadien der Forschung Konsultationen mit Selbstvertretungsorganisationen und wissenschaftlichen Forscher*innen stattfinden.

Auf diese Weise werden Gelingensbedingungen für Inklusion formuliert und ein stärkeres Bewusstsein für die Lebenslagen von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien geschafft. Zudem wird damit eine Forschungslücke geschlossen, die sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch von Seite der Fachberatungsstellen bestätigt wurde.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Britta Schlegel, Susann Kroworsch

Laufzeit

Oktober 2023 bis Juli 2025

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Inklusive Schulbildung für alle (2021-2022)

Ziele

Dieses Projekt untersucht, auf welche Hindernisse Eltern von Kindern mit Behinderungen beim Versuch stoßen, einen Schulplatz an einer Regelschule zu bekommen.

Kurzbeschreibung des Projekts

In Deutschland besuchen mehr als die Hälfte der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderschulen. Dabei sollten Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zusammen lernen, dazu ist Deutschland laut UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der Zugang zu einem inklusiven Schulsystem verwehrt – der Beginn lebenslanger Exklusionsketten: Die Betroffenen wechseln oft in gesonderte und theoriereduzierte Formen der Ausbildung mit verminderten Aussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Studie befasste sich mit dem Zugang zu Bildung der Kinder  und Jugendliche mit Behinderungen. Sie stützte sich auf vorhandene Untersuchungen und Statistiken sowie auf empirische Fallbeispiele. Zunächst wurden Expert*innen nach besonders häufigen Fallkonstellationen gefragt, auf dieser Basis wurden exemplarisch Leitfaden gestützte Interviews mit Eltern durchgeführt.

Ergebnisse/Publikationen

Untersuchungen und Statistiken belegen eindrücklich die stockende Umsetzung inklusiver Bildung in Deutschland. Diese schleppenden und zum Teil stagnierenden Entwicklungen verhindern eine diskriminierungsfreie Umsetzung des Rechts auf Bildung und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Erfahrungsberichte aus der Beratungspraxis sowie die Fallbeispiele weisen zudem darauf hin, dass es wiederkehrende Hürden gibt, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Zugang zu inklusiver Beschulung vor Ort erschweren.

Neben stärkeren Anstrengungen durch die Länder empfiehlt die Monitoring-Stelle UN-BRK die Entwicklung einer gemeinsamen gesamtstaatlichen Bildungsstrategie von Bund und Ländern zur Verwirklichung der schulischen Inklusion („Pakt für inklusive Bildung“), mit der die Länder dabei unterstützt werden, ein inklusives Bildungssystem auf allen Bildungsebenen aufzubauen.

Kroworsch, Susann (2023): Inklusive Schulbildung. Warum Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen sollten. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

Kroworsch, Susann (2023): Schule für alle. Gemeinsame Schule für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Susann Kroworsch, Miriam Schroer-Hippel

Laufzeit

Juni 2022 bis November 2022

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf der Berliner Landes- und Bezirksebene (2020-2021)

Ziele

Das Projekt leistet einen Beitrag zur Verbesserung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin, indem es übergreifende Faktoren beim Scheitern und Gelingen von Partizipation durch behindertenpolitische Beiräte und konkrete Handlungsbedarfe identifiziert.

Kurzbeschreibung des Projekts

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, Menschen mit Behinderungen in alle politischen Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen. Berlin verfügt über zahlreiche Strukturen für die politische Partizipation. Doch wie gut funktionieren sie in der Praxis? Diese Frage untersuchte das Institut mit einem mehrstufigen Mixed-Methods-Design. Mit halbstandardisierten Fragebögen und Expert*innengesprächen erhob es die Perspektiven der beteiligten Akteure: der zivilgesellschaftlichen Mitglieder der behindertenpolitischen Beteiligungsgremien in Land und Bezirken, Mitarbeitende der Landesverwaltung sowie der Berliner Bezirks- und Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Perspektiven von zivilgesellschaftlichen Akteuren mit intellektuellen Beeinträchtigungen erfragte es mit Leitfadengestützten Interviews. Es validierte die Ergebnisse in einem Fachgespräch mit Teilnehmenden aus allen drei Gruppen.

Ergebnisse/Publikationen

Die Studie erarbeitete Empfehlungen für die Verbesserung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin und identifizierte einerseits allgemeingültige und nicht-Berlin-spezifische Faktoren beim Scheitern und Gelingen von Partizipation und andererseits konkrete Handlungsbedarfe aufseiten des Landes und der Bezirke. Partizipation erfordert:

- Starke Selbstvertreter*innen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die in der Lage sind, sich fundiert politisch einzubringen.

- Wirkungsvoll arbeitende Gremien und Akteure innerhalb der Verwaltungsstrukturen, in und mit denen Beteiligungsprozesse stattfinden.

- Den Querschnittscharakter der Rechte von Menschen mit Behinderungen anzuerkennen, die in allen politischen Bereichen und Ressorts umzusetzen sind. Dies setzt einen Kulturwechsel voraus, der auch einen entsprechend hohen Stellenwert der Partizipation der Betroffenen erfordert. Menschen mit Behinderungen müssen im Rahmen aller Gesetzesinitiativen mitgedacht und ihrer Beteiligung hohe Priorität eingeräumt werden. In der politischen Planung soll der Transfer von Know-How und Einschätzungen von Menschen mit Behinderungen von Anfang bis Ende gewährleistet sein.

Position: Menschen mit Behinderungen müssen mit-reden. Ideen für den Berliner Maßnahmen-Plan.

Position: Berliner Maßnahmenplan zur UN-BRK weiterentwickeln. Empfehlungen zur Hälfte der Laufzeit.

Handreichung: Bezirks-Beiräte in Berlin. So kann jeder im Bezirk gut mitreden.

Handreichung: Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen über die Bezirksbeiräte in Berlin.

Handreichung: Bezirkliche Koordinierungsstellen im Land Berlin. Einrichtung der Koordinierungsstellen nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz.

Weitere Publikation: Mit-reden in Berlin. Text in Leichter Sprache.

Weitere Publikation: Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen.

Deutsches Institut für Menschenrechte (2021): Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen über die Bezirksbeiräte. Berlin

Weitere Publikationen: Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin in der 19. Wahlperiode (2021-2026). 11 Punkte für eine menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda.

Position: Berliner Teilhabebericht. Empfehlungen für eine an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtete datenbasierte Berichterstattung.

Stellungnahme: "Berlin inklusiv" Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Drucksache 18/3353).

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Dr. Judith Striek, Frieder Kurbjeweit

Laufzeit

Januar 2020 bis Dezember 2021

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Kinder- und Jugendliteratur aus menschenrechtlicher Perspektive (2023)

Ziele

Bei der Anschaffung von Kinder- und Jugendbüchern stehen Bibliotheken, Schulen und Eltern vor der Frage: Wird dieses Buch eigentlich menschenrechtlichen Kriterien gerecht? In diesem Projekt wurde der aktuelle Stand der Debatte um eine inklusive Kinder- und Jugendliteratur in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf diversitätsgerechte und diskriminierungskritische Ansätze, zusammengefasst. Mit diesem Projekt sollen Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Bibliothekar*innen befähigt werden, einen Menschenrechtsansatz bei der Auswahl und Vermittlung von Kinder- und Jugendliteratur anzuwenden. Dadurch werden auch Kinder und Jugendliche für eigene Rechte sensibilisiert und empowert. Einrichtungen wie Schulen oder Bibliotheken werden zu einer kritischen Bestandsanalyse sowie zum reflektierten Medienerwerb angeregt und befähigt.

Kurzbeschreibung des Projekts

Die Diskussion um mehr Inklusion und Diversität hat bereits öffentliche Bibliotheken erreicht. Dies bedingt eine kritische Bestandsanalyse bzw. einen reflektierten Medienerwerb. Ein wichtiges Kriterium dabei stellt die Notwendigkeit einer angemessenen Repräsentation aller Menschen, insbesondere von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen, dar. Besondere Aufmerksamkeit erfahren rassismuskritische Ansätze und solche, die Menschen mit Behinderungen im Blick haben. Mittlerweile gibt es Empfehlungen von verschiedenen Institutionen, Einrichtungen und Akteur*innen, worauf bei der Anschaffung von Kinder- und Jugendbüchern bzw. der Auswahl für pädagogische Zwecke geachtet werden sollte. Das Projekt stellt den Forschungsstand dar und diskutiert, inwiefern Menschen- und Kinderrechte als Kriterien für die Beurteilung und Vermittlung von Kinder- und Jugendbüchern angewandt werden können.

Ausgehend von der Analyse des Bestandes an Kinder- und Jugendbücher der DIMR-Bibliothek werden aktuelle (wissenschaftliche) Veröffentlichungen zum Thema „Diversität und Inklusion in Kinder- und Jugendbüchern“ gesichtet. Zusätzlich werden Interviews mit Expert*innen für menschenrechtsbasierte Kinder- und Jugendliteratur geführt. Auf Kriterienkataloge verschiedener Akteur*innen wird verwiesen, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede knapp skizziert.

Dieses Projekt bietet auf diese Weise Orientierung bei der Suche nach menschenrechtsbasierter Kinder- und Jugendliteratur, spricht Empfehlungen aus und leistet so einen Beitrag zur Professionalisierung im Hinblick auf Kinder- und Menschenrechte für Bibliotheksmitarbeitende, pädagogische Fachkräfte und andere in der Leseförderung tätige Menschen. Vermittlungs- und Aneignungsprozesse werden mit Praxistipps in den Blick genommen.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Anne Hirschfelder

Laufzeit

Januar 2023 bis Dezember 2023

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Live Ins 2: Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung (2020-2021)

Ziele

Mit dem Projekt soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der Arbeits- und Lebensbedingungen von 24h-Pflegekräften (sogenannte Live-Ins) aus Osteuropa  geleistet werden.

Kurzbeschreibung des Projekts

Im Bereich der häuslichen Betreuung älterer Menschen haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Beschäftigungsmodelle etabliert, die sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Dies bietet Raum für Ausbeutung und betrifft häufig osteuropäische Frauen, die ganz überwiegend die 24-h-Betreuung älterer Menschen im Privathaushalt übernehmen (sogenannte Live-Ins). Auf Grundlage von Interviews mit Berater*innen werden grund- und menschenrechtlich problematische Aspekte der Arbeits- und Lebensbedingungen von Live-Ins dargestellt. 

Das aktuelle Projekt aktualisiert und ergänzt die im Jahr 2020 erschienene Studie „Arbeitsausbeutung beenden“ (Live-Ins 1; Fokus: polnische Betreuungskräfte). Diese wird ergänzt um die Situation von bulgarischen, kroatischen, rumänischen, tschechischen und slowakischen Betreuungskräften in Privathaushalten. Sie wird außerdem um aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen ergänzt

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Dr. Claudia Engelmann, Greta Schabram

Förderzeitraum

Dezember 2021 bis Mai 2022

Förderung

minor

Wirtschaft und Menschenrechte

Wirksamkeit aus Sicht von Rechteinhabenden

Ziele

Das „Lieferkettengesetz" verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und ein wirksames Risikomanagement einzurichten. Dieses Forschungsprojekt hat zum Ziel, Kriterien für ein wirksames Risikomanagement, sogenannte Wirksamkeitskriterien, aus der Sicht und für den Nutzen von Betroffenen partizipativ zu erarbeiten.

Kurzbeschreibung des Projekts

Seit 2023 verpflichtet das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und ein wirksames Risikomanagement einzurichten und dabei auch betroffene Rechteinhabende zu beteiligen. Bestehende Beteiligungsformate von potenziell oder tatsächlich Betroffenen sind vor Verabschiedung von Lieferkettengesetzen entstanden und größtenteils aus der Sicht von Unternehmen konzipiert. Damit die Beteiligung von Rechteinhabenden im Rahmen des LkSG wirksam erfüllt werden kann, sollten Beteiligungsformate aus Sicht der Rechteinhabenden konzipiert werden, und sie darin stärken, ihre Rechte im Beteiligungsprozess wahrzunehmen.

Die strukturelle Ungleichheit zwischen dem Globalen Norden und Süden schwächt besonders die Position von bestimmten Gruppen von Rechteinhabenden (z.B. Schwarze Frauen, Indigene Völker). Dieses Forschungsprojekt beabsichtigt, Rechteinhabende, die systematisch von Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit unternehmerischen Aktivitäten betroffen sind, zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden Beteiligungsformate auf Wirksamkeit erprobt. Ermittelt werden dazu Wirksamkeitskriterien, die aus der Sicht von Rechteinhabenden für Beteiligung essenziell sind. Zu diesem Zweck werden qualitative Datenerhebungen durchgeführt: Workshops mit Rechteinhabenden aus dem Globalen Süden sowie Interviews und Gruppendiskussionen mit NGO-Vertreter*innen und wissenschaftlichen Expert*innen.

Forschungsergebnisse sollen ab Ende 2024 vorliegen. So können Wirksamkeitskriterien aus der Sicht von Rechteinhabenden in die Umsetzung des LKSG einfließen.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Padma-Dolma Fielitz

Laufzeit

Juni 2023 bis Mai 2025

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Corporate Racism – an anti-racist approach to Business and Human Rights

Ziele

Das Projekt entwickelt Forschungsperspektiven im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte weiter, die bislang unterrepräsentiert sind. Das Zusammenführen verschiedener Theorien soll Untersuchungen ermöglichen, die negativen Auswirkungen von Unternehmen weltweit auf Menschen mit Rassismuserfahrungen, z.B. indigene Gruppen, Schwarze Menschen und Migrant*innen systematisch in den Blick nehmen.

Kurzbeschreibung des Projekts

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte präzisieren die Verantwortung von Unternehmen sowie die Staatenpflichten. Das Thema "Rassismus" ist bisher ein blinder Fleck in diesem Bereich: Es wird weder von den UN-Leitprinzipien explizit erfasst, noch hat es bisher eine Rolle in der entstandenen politischen und wissenschaftlichen Praxis gespielt. Dennoch betrifft ein Großteil der nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen von Unternehmen Menschen mit Rassismuserfahrung: indigene Gruppen, Asiatische Menschen, Schwarze Menschen und Migrant*innen. Dieses Projekt geht aus diesem Grund die Frage nach, ob antirassistisches Wissen - Critical Race Theory, postkoloniale Theorien, kritische Migrationsforschung - für den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen und mit Bezug auf das internationale Wirtschaftssystem im Speziellen angewendet werden kann. Durch systematische Literaturanalyse sollen mögliche Anwendungen dieses Wissens erforscht sowie ein intersektionaler Ansatz etabliert werden.

Die gewonnenen Ergebnisse werden publiziert und auf dem UN-Forum Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. Das Projekt findet in Kooperation mit der University of Essex statt.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Deniz Utlu

Laufzeit

Januar 2023 bis Dezember 2024

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Wege zur Erkenntnis – Methodenpluralismus im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte

Ziele

Menschenrechtliche Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten werden im Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte überwiegend mit rechts- und seltener mit betriebswissenschaftlichen Methoden untersucht. Diese methodische Festlegung schränkt die Analyse der Ursachen menschenrechtlicher Auswirkungen stark ein. Wichtige Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale wie ökonomische Strukturen in Gesellschaft und Wirtschaft machen sich Expert*innen in diesem Themenfeld selten zunutze. Dies erschwert beispielsweise die Erforschung von Rahmenbedingungen für verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltstandards.

Mit diesem Projekt sollen Forschende in den Dialog gebracht werden, die Fragestellungen aus dem Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte mit innovativen Ansätzen bearbeiten. Ziel ist es, die Weiterentwicklung von theoretischen Rahmungen, Methodologien und Methoden im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte voranzutreiben. Diese Forschungsansätze sollen auch für die Politikberatung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte fruchtbar gemacht werden.

Kurzbeschreibung des Projekts

Das Themenfeld "Wirtschaft und Menschenrechte" ist spätestens seit der Annahme der UN-Leitprinzipien im Menschenrechtsrat im Jahr 2011 zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Allerdings befasst sich hauptsächlich die rechtswissenschaftliche und seltener die betriebswirtschaftliche Forschung mit diesem Thema. Daneben gibt es einige wenige wirtschaftsethische Ansätze sowie erste Anwendungsversuche der Methoden der Verhaltenswissenschaften. Zu den Letzten zählt eine verhaltensökonomische Studie mit experimentellem Design, die das DIMR zusammen mit der TU München umsetzte.1 Diese widmete sich der Frage: Unter welchen Umständen sind Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen wichtiger als Gewinne oder Kostenersparnisse?

Das Projekt will vielfältigere Methoden im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte mit Blick auf das Thema Unternehmensverantwortung fördern. Es führt Forschungsansätze zusammen, welche mit bisher in diesem Feld ungewöhnliche Disziplinen arbeiten: Verhaltensforschung, Wirtschaftsethik, Finanzierungstheorie, Kritische Theorie.

Mit der wissenschaftlichen Konferenz „Business & Human Rights – Integrating a Plurality of Methods for Understanding and Applying Corporate Responsibility" vom 11.-13.04.2023 in Berlin bringt das DIMR in Kooperation mit der Universität Freiberg Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen in einen Dialog. Die Ergebnisse werden in einer Dokumentation zugänglich gemacht. Das Institut gibt 2024 eine Ausgabe der Zeitschrift für Sozialen Fortschritt zu diesem Thema heraus.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Deniz Utlu

Laufzeit

Januar 2023 bis Dezember 2024

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Miriam Schroer-Hippel

Forschungskoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 463

E-Mail: schroer-hippel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Dr. María José Ortúzar Escudero

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 238

E-Mail: ortuzar(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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