Staaten, die CEDAW ratifiziert haben, müssen nach Artikel 18 einen Erstbericht ein Jahr nach Inkrafttreten einreichen, danach alle vier Jahre einen periodischen Staatenbericht.
Seit 2016 arbeitet der Ausschuss mit einem vereinfachten Berichtsverfahren. Dabei erarbeitet eine tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe eine Liste mit Fragen vor der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting - LOIPR). Die Fragen werden dem jeweiligen Staat zugeschickt. Dessen Antworten werden als Staatenbericht betrachtet.
Die mündliche Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention formuliert.
Zu ausgewählten Empfehlungen, die für den Ausschuss von herausragender Bedeutung sind, wird ein schriftlicher Follow-up Bericht innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren über die vom Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahmen angefordert.
Nationale Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich mit eigenen Berichten und Stellungnahmen am Staatenberichtsverfahren beteiligen.
Ene Übersicht über frühere und geplante Sitzungen des Ausschusses zur Überprüfung von Staatenberichten gibt es in der Rubrik „Sessions“ auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).