Frauen mit Behinderungen
UN-Behindertenrechtskonvention
Artikel 6 UN-BRK
Empfehlungen der UN-Fachausschüsse zur Umsetzung der Rechte von Frauen mit Behinderungen in Deutschland
General Comment 3 zu Artikel 6 UN-BRK
Umsetzung der UN-BRK als Gesetzesziel
Schutz vor Gewalt als Gesetzesziel
Maßnahmen zur Gewaltprävention
Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen
Einsetzen von Frauenbeauftragten
Hinweis auf Beratungs- und Beschwerdestellen
Betreiben eines internen Beschwerdemanagements
Konzepte zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Teilhabe als Gesetzesziel
Publikationen zu diesem Thema
Weitere Informationen
- Submission: Parallel Report to the Committee on the Elimination of Discrimination against Women
- Dokumentation CRPD Follow-up Konferenz: „Prüfung abgelegt – und was nun?
- Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- aktuell 6/2014: UN-Behindertenrechtskonvention - Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen
- Stellungnahme: Europäische Gruppe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle: Frauen und Mädchen mitBehinderung besser vor Gewalt schützen nicht barrierefrei
- BMFSFJ: Lebensituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen (PDF, 4,51 MB, nicht barrierefrei)
- BMFSFJ: Lebenslagen behinderter Frauen in Deutschland
Ansprechpartner*in
Dr. Britta Schlegel
Telefon: 030 259 359 - 450