Bereits im Juni 2014 setzte der UN-Menschenrechtsrat auf Initiative von Südafrika und Ecuador eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (OEIGWG) ein, um einen Entwurf für ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auszuarbeiten. Ziel des Abkommens ist es, die menschenrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen festzuschreiben. Staaten, die das Abkommen ratifizieren, sollen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in ihrem nationalen Recht verankern.
Hintergrund
Die Arbeitsgruppe kam seit Juli 2015 jährlich zusammen. Form, Inhalt und Reichweite des möglichen Abkommens sowie die staatliche Schutzpflicht im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sind die zentralen Themen der Verhandlungen. Nachdem die ersten Jahre primär Staaten des Globalen Südens den Prozess gestalteten, bringen sich mittlerweile auch weitere Staaten, inklusive der europäischen, in den Prozess ein.
Insgesamt baut der seit 2023 vorliegende Entwurf auf den UN-Leitprinzipien auf. Eine erfolgreiche Aushandlung eines rechtsverbindlichen internationalen Instruments ist eine einzigartige Gelegenheit, die Harmonisierung staatlicher wie unternehmerischer Verpflichtungen in diesem Bereich zu gewährleisten.