Unternehmen in Deutschland und Europa profitieren wirtschaftlich stark vom globalisierten Handel. Mit Aktivität auf globalen Märkten und der zunehmenden Komplexität von Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen gehen jedoch auch erhebliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken einher. Menschenrechtsverletzungen müssen bei wirtschaftlichem Handeln verhindert und adressiert werden. Daher braucht es internationale Regularien, Beobachtungsmechanismen und Abhilfemaßnahmen für Betroffene.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) bieten eine in diesem Zusammenhang einzigartige Möglichkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit: NMRI haben gemäß den Pariser Prinzpien der UN das Mandat, auf nationaler Ebene Staaten bei der Umsetzung menschenrechtlicher Schutzpflichten zu beobachten. Sie sind über das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und die Globale Allianz Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) miteinander vernetzt. Über diese Kooperationen haben sie das Potenzial, sich kontinuierlich über diese Aufgabe auszutauschen und unterschiedliche Menschenrechtsverstöße entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten miteinander in Verbindung zu bringen.
Das Institut bringt sich aktiv in die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen zu Wirtschaft und Menschenrechten bei ENNHRI und GANHRI ein. In regelmäßigen Treffen werden auf europäischer und internationaler Ebene aktuelle Gesetzgebungsverfahren, Implementierungsansätze und Strategien innerhalb der Arbeitsgruppen koordiniert.
Die Mitglieder der ENNHRI-Arbeitsgruppe nehmen beispielsweise regelmäßig an Konsultationen teil und tragen zu Gesetzgebungsverfahren bei, unter anderem zu den beiden Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine EU-weite Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung (CSDDD) sowie einer Verordnung für das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten in der EU.