Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CRPD in Deutschland

Ratifikation der Behindertenrechtskonvention

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24. Februar 2009 ratifiziert. Die Konvention trat am 26. März 2009 in Kraft (BGBL 2008 II, 1419).

Das Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdefahren trat ebenfalls am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft (BGBL 2008 II, 1453).

2009 wurde die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet. Sie ist mit der Überwachung der nationalen Umsetzung der Konvention betraut.

Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Sie ist die verantwortliche Stelle für den Steuerungsprozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Staatliche Koordinierungsstelle ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie soll die Umsetzung der UN-BRK fördern und Menschen mit Behinderungen sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess einbinden.

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

2. und 3. Staatenbericht: List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)

Im September 2018 hat der Ausschuss im Rahmen seiner 20. Sitzung die LOIPR für die Überprüfung von Deutschland erstellt. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen konnten sich an dem Verfahren beteiligen.

2. und 3. Staatenbericht

Die Bundesregierung hat den 2.  und 3. Staatenbericht Deutschlands, bestehend aus den Antworten auf die LOIPR, im September 2019 beim Ausschuss eingereicht.

2. und 3. Staatenbericht: Eingaben und Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Monitoring-Stelle UN-BRK des DIMR hat im August 2018 eine Eingabe eingereicht mit Themenvorschlägen für die LOIPR. Im September 2018 wurde ein Statement in der 20. Sitzung des Ausschusses abgegeben.

Der Parallelbericht für die Berichtsprüfung wurde im Juli 2023 eingereicht.

Der Bericht liegt in einer deutschen und englischen Fassung vor sowie in Leichter Sprache und als DGS-Video.

2. und 3. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von NGOs

Für die LOIPR wurden 2019 fünf Eingaben/Submissions von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereicht.

Für die Berichtsprüfung am 29./30. August 2023 wurden dem Ausschuss zehn Berichte übermittelt.

Der Parallelbericht des Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wurde am 15. August 2023 veröffentlicht. Dem Bündnis gehören 37 Organisationen an, koordiniert vom Deutschen Behindertenrat.

2. und 3. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Die Prüfung des 2. und 3. Staatenberichts fand während der 29. Sitzung des Ausschusses am 29./30. August 2023 statt.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht den Wortlaut des "Konstruktiven Dialogs" zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention als Transkript in Deutsch, basierend auf den Videos des Dialogs.

Wortlaut des Konstruktiven Dialogs zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Bundesregierung am 29./30.08.2023

Eine Aufzeichnung der Sitzung ist langfristig im UN Web TV verfügbar.

Aufzeichnung 29. August  / Aufzeichnung 30. August

2. und 3. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations)

Die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands wurden am 3. Oktober 2023 verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der Konvention in Deutschland und spricht Empfehlungen aus, wie Deutschland die UN-BRK in den nächsten Jahren umsetzen sollte.

Die Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Hinweis der Monitoring-Stelle zur Übersetzung.

Eine Version in Leichter Sprache ist derzeit in Arbeit.

2. und 3. Staatenbericht: Follow up

Eine Follow-up Konferenz zur Staatenberichtsprüfung fand am 27. Februar 2024 unter dem Titel „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ statt. Die Diskussionen wurden gemeinsam vom Bundesbehindertenbeauftragten und dem Deutschen Institut für Menschenrechte in einer Dokumentation ausgewertet, die Empfehlungen an Politik und Verwaltung in Bund und Ländern enthält.

Fälligkeit des nächsten Berichts

Der Ausschuss hat festgelegt, dass Deutschland seinen nächsten Staatenbericht im Jahr 2031 einreichen muss. Das bedeutet, dass der Ausschuss in 2030 seine nächste Frageliste zu Deutschland veröffentlichen wird, da Deutschland erfahrungsgemäß ein Jahr Zeit haben wird, seinen Staatenbericht als Antwort auf diese Liste einzureichen. Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle werden also wahrscheinlich im nächsten Verfahren frühestens 2029 aktiv, wenn sie wieder Vorschläge für die Fragenliste beim Ausschuss einreichen.

Seitdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, fanden zwei Staatenberichtsverfahren statt. Die kombinierte zweite und dritte Prüfung wurde Anfang Oktober 2023 mit den Abschließenden Bemerkungen des Auschusses abgeschlossen. Die Dokumente zum Berichtsverfahren finden Sie auf dieser Seite. Weitere Informationen zur Berichtsprüfung finden Sie unter Staatenprüfverfahren.

Individualbeschwerden

Verfahren gegen Deutschland

Bisher hat es eine Entscheidung des Ausschusses gegen Deutschland gegeben. In dem Fall hatte die zuständige Arbeitsagentur einen jungen Mann mit körperlicher Beeinträchtigung dem Ausschuss zufolge nicht ausreichend dabei unterstützt, nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung eine Anstellung zu finden. Die Entscheidung betrifft den gleichen Zugang zu Arbeit (Artikel 5 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)). Der Ausschuss macht in seiner Entscheidung deutlich, dass das deutsche Arbeitsförderungsrecht hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibt. Deutschland wurde aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Beschwerdeführer nachzukommen und dabei alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten effektiv auszuschöpfen. Auch eine angemessene Entschädigung sei zu leisten.

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