Doch wer sind die Akteur*innen der politischen Bildung? Auch hier findet seit einigen Jahren eine Veränderung statt: Neben traditionellen Akteur*innen, organisiert etwa im Bundesausschuss politische Bildung (BAP), in der deutschen Vereinigung politische Bildung (DVPB) oder im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB), treten seit einigen Jahren neue Organisationen auf den Plan. Ihre Vertreter*innen sind Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen, Sinti*zze und Rom*nja, Schwarze Menschen und People of Color (PoC) und sie organisieren sich beispielsweise im Netzwerk Neue Deutsche Organisationen oder im Rahmen des Bundesprojekts „Demokratie Leben“. Die neuen Organisationen machen gesellschaftliche Machtverhältnisse, Marginalisierung, Chancengleichheit und Empowerment zum Ausgangspunkt ihrer politischen Bildungsarbeit. Dabei adressieren sie neue Zielgruppen mit teilweise neuen Methoden, zumindest aber neuen Perspektiven.
Das zweijährige Projekt „Mit Menschenrechten Brücken bauen. Politische Bildung in Transformationsprozessen“, gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung und in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Berlin, möchte die traditionellen und neueren Akteur*innen der politischen Bildung zu einem Austausch zusammenbringen und nachhaltig miteinander vernetzen. Hauptziel ist es, die menschenrechtliche Perspektive in den Debatten um aktuelle Transformationsprozesse in der politischen Bildung zu stärken. Die Menschenrechte haben dabei eine Brückenfunktion: Sie bieten eine normative Grundlage, die sowohl von traditionellen als auch von neueren Akteur*innen akzeptiert wird und über die sie sich so austauschen können, dass sie von der unterschiedlichen Expertise lernen und neue Perspektiven einnehmen können.
Transformationsprozesse ausbalancieren
Menschenrechte und Menschenrechtsbildung sind in diesen Prozessen darüber hinaus hilfreich. So können gesellschaftliche Transformationsprozesse unter menschenrechtlicher Perspektive analysiert werden, um sicherzustellen, dass ihre Gestaltung gerecht, also sowohl normativ als auch ethisch annehmbar ist. Im Umgang mit dem Klimawandel zum Beispiel können das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Gesundheit oder menschenrechtliche Prinzipien wie Schutz vor Diskriminierung ein Maßstab sein, um Menschen vor den Auswirkungen von zum Beispiel Dürre oder Hochwasser zu schützen. In anderen Worten: Menschenrechte können gesellschaftliche Transformationsprozesse so ausbalancieren, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird.
Im Zentrum des Projekts steht eine Veranstaltungsreihe für Akteur*innen und Multiplikator*innen der politischen Bildung und Demokratiebildung. Geplant sind insgesamt zehn Veranstaltungen (hybrid und online), die sich im Rahmen des aktuellen menschenrechtlichen Diskurses mit verschiedenen Aspekten gesellschaftlicher Transformation auseinandersetzen, z.B. diskriminierungskritische Bildung, nachhaltige Entwicklung sowie postkoloniale Kritik. Die Veranstaltungen umfassen unter anderem Impulsvorträge, Diskussionsrunden und Workshops und sollen langfristig zugänglich sein, zum Beispiel durch Video-Mitschnitte, schriftliche Nachberichte oder Graphic Recording. Um möglichst diverse Multiplikator*innen anzusprechen, wird im Projekt unter anderem geschlechtergerechte Sprache verwendet, Gebärdensprachdolmetschen angeboten und es werden barrierefreie Räumlichkeiten und Dateiformate genutzt. Bei der Wahl der Referent*innen wird auf eine möglichst breite und intersektionale Zusammensetzung geachtet; auch die Ermöglichung von Online-Teilnahmen (bei hybriden Formaten) soll zu mehr Barrierefreiheit beitragen.