Berichterstattung
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Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht

Am 3. Dezember 2024 hat die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihren ersten Periodischen Bericht „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht“ vorgestellt.

Seit November 2022 ist die Berichterstattungsstelle mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention betraut.

Der erste Bericht bildet vor allem Entwicklungen im Zeitraum 2020 bis 2022 ab. Er wurde als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) veröffentlicht.

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beleuchtet mit dem Bericht erstmals umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland im Berichtszeitraum entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen.

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Die Istanbul-Konvention macht klar: Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Verletzung der Menschenwürde und der grundlegenden Menschenrechte. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen ist nicht nur eine gesellschaftliche, sondern vor allem eine staatliche Pflicht und ein verbindlicher Rechtsanspruch.“

Müşerref Tanrıverdi, Leitung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 
Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht

In ihrem ersten Berichtszyklus stellt die Berichterstattungsstelle zum einen das Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland anhand der Daten und Statistiken der Polizei sowie Daten von zivilgesellschaftlichen Organisationen dar. Dabei wird auf die in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen sowie auf Partnerschafts- und innerfamiliäre Gewalt eingegangen. Zum anderen bildet der Bericht den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention für acht Themenschwerpunkte ab:

  1. Analyse der Bundes- und Landesaktionspläne
  2. Prävention
  3. Zugang zu Schutz und Beratung
  4. Sorge- und Umgangsrecht
  5. Femizide
  6. Gewaltschutz
  7. Asyl und Migration
  8. Digitale Dimension von Gewalt
Der Ausschnitt eines Coverbilds. Oben links steht das Logo des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit einem blauen Viereck und dem Schriftzug „Deutsches Institut für Menschenrechte“. Zentriert steht groß in blauer Schrift der Titel des Berichts „Monitor Gewalt gegen Frauen“. Darüber als Dachzeile steht ebenfalls in Blau die Überschrift „Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt“. Unter dem Titel folgt der Untertitel „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ in grauer Schrift. Darunter steht „Erster periodischer Bericht“, ebenfalls in grauer Schrift. Die Texte stehen in einer weißen, segelartigen Form. Der Hintergrund ist violett.
© DIMR

Anhang Indikatorenset

Eine Übersicht der Indikatoren finden Sie im Anhang E. (Stand 03.12.2024: Anhang folgt)

Datenerhebung

Die Darstellung der Entwicklungen des Phänomens geschlechtsspezifische Gewalt und der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen beruht für ausgewählte Themenbereiche auf einer umfangreichen Datenerhebung bei Bundesministerien, nachgeordneten Behörden, Landesministerien und der Zivilgesellschaft. Auf der Bundesebene waren folgende Akteure involviert:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Deutsche Richterakademie (DRA)
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, das von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG)
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff)
  • Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)

Der Bericht setzt den Fokus auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Für die Auswertung von Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden Entwicklungen bis zum 31. Juli 2024 einbezogen. Darüber hinaus wurden auch einzelne wichtige und relevante Entwicklungen, welche nach dem genannten Zeitpunkt erfolgten, noch im Monitor Gewalt gegen Frauen berücksichtigt. Für den Bericht wurden auch öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder herangezogen.

Was macht die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt?

Menschenrechte im Fokus - Geschlechtsspezifische Gewalt

Wie wir dafür sorgen können, dass alle Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht - ein Leben frei von Gewalt führen können, erfahren Sie von der Leiterin unserer Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Müşerref Tanrıverdi im Video.

Weitere Publikationen

Ansprechpartner*in

Portrait von Müşerref Tanriverdi. Müşerref Tanriverdi hat dunkle, schulterlange Locken, trägt dunkle Kleidung und einen grauen Blazer und steht vor einer grauen Wand.
© DIMR/B. Dietl

Müşerref Tanrıverdi

Leitung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Telefon: 030 259 359 – 26

E-Mail: tanriverdi(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Müşerref Tanrıverdi

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Lena Franke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis April 2025)

Telefon: 030 259 359 - 482

E-Mail: franke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Konstantin Häusler
© DIMR/B. Dietl

Dr. Konstantin Häusler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 – 301

E-Mail: haeusler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

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Projektassistenz

Telefon: 030 259 359 - 26

E-Mail: kahlmeier(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

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Projektkoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 28

E-Mail: krestel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Jolanda Krok

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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E-Mail: jkrok(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Porträt von Helene Middelhauve
© DIMR/B. Dietl
Portrait von Lina Schwarz
© DIMR/B. Dietl

Lina Schwarz

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis September 2025)

Telefon: 030 259 359 - 45

E-Mail: schwarz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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