Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht
„Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Die Istanbul-Konvention macht klar: Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Verletzung der Menschenwürde und der grundlegenden Menschenrechte. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen ist nicht nur eine gesellschaftliche, sondern vor allem eine staatliche Pflicht und ein verbindlicher Rechtsanspruch.“
Anhang Indikatorenset
Datenerhebung
Was macht die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt?
Menschenrechte im Fokus - Geschlechtsspezifische Gewalt
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