Berichterstattung
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Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht

Am 3. Dezember 2024 hat die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihren ersten Periodischen Bericht „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht“ vorgestellt.

Seit November 2022 ist die Berichterstattungsstelle mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention betraut.

Der erste Bericht bildet vor allem Entwicklungen im Zeitraum 2020 bis 2022 ab. Er wurde als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) veröffentlicht.

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beleuchtet mit dem Bericht erstmals umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland im Berichtszeitraum entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen.

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Die Istanbul-Konvention macht klar: Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Verletzung der Menschenwürde und der grundlegenden Menschenrechte. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen ist nicht nur eine gesellschaftliche, sondern vor allem eine staatliche Pflicht und ein verbindlicher Rechtsanspruch.“

Müşerref Tanrıverdi, Leitung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 
Anhang Indikatorenset

Anhang E verzeichnet die Menschenrechtsindikatoren, mit denen die nationale Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung überprüft wurden.

Datenerhebung

Die Darstellung der Entwicklungen des Phänomens geschlechtsspezifische Gewalt und der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen beruht für ausgewählte Themenbereiche auf einer umfangreichen Datenerhebung bei Bundesministerien, nachgeordneten Behörden, Landesministerien und der Zivilgesellschaft. Auf der Bundesebene waren folgende Akteure involviert:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Deutsche Richterakademie (DRA)
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, das von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gefördert wird.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG)
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff)
  • Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)

Der Bericht setzt den Fokus auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Für die Auswertung von Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden Entwicklungen bis zum 31. Juli 2024 einbezogen. Darüber hinaus wurden auch einzelne wichtige und relevante Entwicklungen, welche nach dem genannten Zeitpunkt erfolgten, noch im Monitor Gewalt gegen Frauen berücksichtigt. Für den Bericht wurden auch öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder herangezogen.

Abbildungen

Anzahl der landesfinanzierten Fachberatungs-und Interventionsstellen nach Kreisen. Einzelne Ausprägungen abrufbar unter: www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitor_ggf_alt-tabelle_abbildung-41
© DIMR

Was macht die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt?

Menschenrechte im Fokus – Geschlechtsspezifische Gewalt

Wie wir dafür sorgen können, dass alle Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht – ein Leben frei von Gewalt führen können, erfahren Sie von der Leiterin unserer Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Müşerref Tanrıverdi im Video.

Weitere Publikationen

Ansprechpartner*in

Portrait von Müşerref Tanriverdi. Müşerref Tanriverdi hat dunkle, schulterlange Locken, trägt dunkle Kleidung und einen grauen Blazer und steht vor einer grauen Wand.
© DIMR/B. Dietl

Müşerref Tanrıverdi

Leitung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Telefon: 030 259 359 – 26

E-Mail: tanriverdi(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Müşerref Tanrıverdi

Konstantin Häusler
© DIMR/B. Dietl

Dr. Konstantin Häusler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 – 301

E-Mail: haeusler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

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Projektassistenz

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Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

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Portrait von Lina Schwarz
© DIMR/B. Dietl

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Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis September 2025)

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