English information about the CRC State Report Cycle can be found here.
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland wird regelmäßig vom UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern geprüft. Als Grundlage für die Prüfung dient ein sogenannter Staatenbericht, den die Regierung verfassen und beim Ausschuss einreichen muss. Von 2019 bis 2022 fand das vierte Staatenberichtsverfahren statt.
Seitdem Deutschland 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wurden bislang insgesamt vier Staatenberichte überprüft, zuletzt ein kombinierter 5. und 6. Staatenbericht. Die Überprüfung hatte 2019 gestartet und aufgrund der Covid19-Pandemie bis Herbst 2022 angedauert. Außerdem wurden Erstberichte zum 1. und 2. Fakultativprotokoll eingereicht und geprüft. Die Expert*innen des UN-Ausschusses haben in ihren Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) jeweils auf Probleme bei der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland hingewiesen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte benannt sowie Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben weitreichende Bedeutungen für die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.
Die Dokumente zum letzten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland finden Sie weiter unten. Dokumente zu abgeschlossenen Verfahren finden Sie in unserer Datenbank „Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem“. Hier finden Sie auch deutsche Fassungen oder Übersetzungen der Dokumente, soweit sie uns vorliegen.
Information zum Staatenberichtsverfahren in deutscher Sprache
Um die Arbeitsweise des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und die Berichtspflicht nach Artikel 44 der UN-KRK verständlich zu machen und das Berichtsverfahren zu erläutern, hat die Monitoring-Stelle Informationen erstellt und ein Video (siehe unten) produziert. Insbesondere die schriftliche Information gibt Hinweise auf vertiefende Dokumente und zeigt auf, wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstorganisationen von Kindern am Berichtsverfahren beteiligen können.
Dokumente zum kombinierten 5. und 6. Staatenbericht (2019–2022)
Der kombinierte Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 2019 vorgelegt. Das Kabinett beschloss den Bericht, der über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 informiert. Der Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention auch in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihren Parallelbericht im Oktober 2019 an den UN-Ausschuss übergeben. Nach einer Verlängerung des Verfahrens aufgrund der Covid19-Pandemie wurden am 23. September 2022 die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an Deutschland veröffentlicht. Der Ausschuss fordert die Vertragspartei dazu auf, den kombinierten siebten und achten Staatenbericht bis zum 24. April 2027 vorzulegen.
Die Empfehlungen des UN-Ausschusses wurden in einer Auftakt Veranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am 28. März 2023 im Rahmen einer Follow-Up Veranstaltung interessierten Akteur*innen vorgestellt. Die Monitoring-Stelle UN-KRK plant bis 2027 noch weitere Fachgespräche zu den Inhalten der Empfehlungen auszurichten.
Nachbericht zur Follow-Up Veranstaltung ist in Kürze hier abrufbar.