Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft (BGBl 1973 II, S. 1659).
Die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt wurde in der Bundestagssitzung vom 10. November 2022 beschlossen. Mit dem Gesetz zum Fakultativprotokoll (BGBl. 2023 II Nr. 4 vom 12.01.2023) wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen die Möglichkeit eröffnet, Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) vor dem UN-Ausschuss anzuzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung von Deutschland zu verlangen. Nicht ins Gesetz aufgenommen wurden das Staatenbeschwerdeverfahren und das Untersuchungsverfahren.
Die Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutschland wurde am 20. April 2023 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das Fakultativprotokoll trat in Deutschland am 20. Juli 2023 in Kraft (BGBl. 2023 II Nr. 143 vom 30.05.2023).
Meldung des DIMR: Neue Information über das Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt