Die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sehen vor, dass Nationale Menschenrechtsinstitutionen überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert werden, damit sie ihre Themen und Arbeitsweisen frei und unabhängig wählen können. Zweckgebundene Finanzmittel Dritter können die staatlichen Mittel ergänzen.
Die Grundfinanzierung erhält das Deutsche Institut für Menschenrechte jährlich vom Deutschen Bundestag. Sie soll die Finanzausstattung des Instituts als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sicherstellen.
Neben dieser institutionellen Förderung werden einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. Das Institut wirbt dabei Drittmittel gezielt so ein, dass sie der Umsetzung und Stärkung der selbstgewählten und ohnehin vorhandenen Arbeitsschwerpunkte dienen. Dabei handelt es sich um Drittmittel des Bundes, der Bundesländer, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, der Europäischen Union sowie von gemeinnützigen Organisationen. Auch in der Projektumsetzung arbeitet das Institut unabhängig. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der geförderten Projekte.