Die Situtation von Menschen, die über das Mittelmeer fliehen und Schutz in Mitgliedstaaten der Europäische Union suchen, zeichnet sich dadurch aus, dass viele von ihnen abgefangen werden, um ihnen ihr Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren zu verweigern. Zahlreiche Menschen ertrinken. Außerdem passiert es immer wieder, dass Menschen tagelang unter katastrophalen, oft lebensbedrohlichen Bedingungen auf Booten ausharren müssen, während sich Mitgliedstaaten der EU darüber streiten, wer sie aufnimmt.
Bei der Antwort auf die Situation an ihren Außengrenzen müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Schutzbedürftigkeit dieser Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich hierzu dringend auf einen Aufnahmemechanismus für die aus Seenot geretteten Menschen einigen.
Die Pflicht zur Seenotrettung ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts und ausdrücklich im internationalen Seerecht festgeschrieben. Die menschenrechtlichen Implikationen der Seenotrettung werden deutlich, wenn es etwa um die Kooperation der EU mit der libyschen Küstenwache und der libyschen Seenotrettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) und die Frage nach der Mitverantwortung für die Rückführung von geflüchteten Schiffbrüchigen nach Libyen und damit in menschenrechtsverletzende Zustände in libysche Auffanglager geht. So fordert unter anderem auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates ein Überdenken der Kooperation zwischen der EU und Libyen.