Grund- und Menschenrechte als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben wesentliche Inhalte und Maßstäbe für politische Bildung vor. Lehrende in der schulischen und außerschulischen Bildung haben daher eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Menschenrechten − einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung. Wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgaben ist es, Positionen, die den Menschenrechten widersprechen, kritisch und diskriminierungssensibel zu thematisieren.
Lehrkräfte und andere Akteur*innen, die in der politischen Bildung tätig sind, stehen hierbei vor erheblichen Herausforderungen, da rassistische und rechtsextreme Positionen im öffentlichen und politischen Raum deutlich zugenommen haben. Beziehen sie Stellung gegen solche Positionen, sehen sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden das staatliche Neutralitätsgebot verletzen.
Dabei ist es gerade Auftrag politischer Bildung, Informationen über Parteien einschließlich ihrer Grundsatzpapiere und Positionen ihrer Funktionsträger*innen sachlich zu thematisieren. Falls es sich dabei um Positionen handelt, die den Menschenrechten entgegenstehen, weil sie etwa rassistisch oder rechtsextrem sind, haben Lehrende nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, solche Positionen entsprechend einzuordnen und ihnen zu widersprechen. Dies gilt auch, wenn es sich um Positionen von in den Parlamenten vertretenen Parteien wie der AfD handelt.
In zahlreichen Publikationen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte herausgearbeitet, dass eine kritische Thematisierung rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien weder das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 GG), Regelungen des Beamten- oder des Schulrechts noch didaktischen Leitprinzipien wie das Kontroversitätsgebot politischer Bildung entgegen stehen, sondern warum diese menschenrechtlich vielmehr dringend geboten ist.