Menschenrechte binden Staaten nicht nur auf ihrem eigenen Territorium, sondern auch im Rahmen ihres Handelns in internationalen Organisationen und im Ausland. Ergreifen Staaten entwicklungspolitische Maßnahmen, müssen sie auf ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen achten.
Menschen im Globalen Süden und Osten, die zu den Zielgruppen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit gehören, sind Partner auf Augenhöhe: Sie sind nicht „Bedürftige“, sondern haben ein Recht auf Chancengleichheit, Teilhabe und den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen.
Entwicklungspolitik muss daher darauf abzielen, diese Rechtsansprüche in den Fokus zu rücken sowie partizipative und transparente Prozesse in der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Je besser Deutschland und seine entwicklungspolitischen Partnerländer ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen umsetzen, desto eher kann es gelingen, Armut zu reduzieren, Ungleichheit abzubauen und eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu fördern.