Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ist einer von zehn sogenannten Vertragsausschüssen, die die Umsetzung der jeweiligen Menschenrechtsabkommen überprüfen − in diesem Fall die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen. Alle Mitglieder der Vertragsausschüsse arbeiten ehrenamtlich und ohne personelle Unterstützung durch das Genfer Sekretariat der Hochkommissarin für Menschenrechte.
Ziel
Das Projekt dient dazu, das deutsche Mitglied im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, Barbara Lochbihler, in ihrer Arbeit mit fachlicher Expertise zu unterstützen und in politisch-strategischen Fragen fundiert zu beraten. Diese fachliche Unterstützung trägt dazu bei, dass der UN-Ausschuss die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll fördern und mehr Staaten dazu motivieren kann, der Konvention beizutreten.
Kurzbeschreibung des Projekts
Die Projektmitarbeiterin unterstützt das deutsche Ausschussmitglied mit Hintergrundrecherchen zu Ländersituationen oder rechtlichen Fragestellungen, die konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen für weitere Ratifikationen der Konvention gegen das Verschwindenlassen und die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der Ausschussarbeit.
Zielgruppe
UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen und Vertragsstaaten
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Dr. Silke Voß-Kyeck
Förderzeitraum
August 2019 - 2023, Folgephase beantragt