Ziele
Seit April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, die Funktion einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 Absatz 2 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz), das seit Juni 2019 die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle vorsieht.
Im April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in der Funktion der „Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland“ nach § 12e SBGG damit beauftragt, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
Kurzbeschreibung des Projekts
Zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle gehören
- die Beratung und Begleitung der Landesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ,
- die Zusammenarbeit mit der Kompetenz- und Koordinierungsstelle (Focal Point Saarland) sowie nicht-staatlichen Akteuren,
- die fachliche Beratung bestimmter zuständiger Stellen und Gremien,
- die Mitwirkung in politischen Prozessen und die Abgabe von Stellungnahmen in ausgewählten Verfahren/Gesetzgebungsverfahren
Es ist keine Aufgabe der Monitoring-Stelle, Beschwerden Dritter nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten.
Die Aufgaben der Überwachungsstelle umfassen, die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten und als sachverständige Stelle die Schlichtungsstelle nach § 16 SBGG zu unterstützen. Außerdem wertet sie die Berichte der obersten Landesbehörden aus und bereitet den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission nach Artikel 8 Absatz 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vor. Bitte beachten Sie, dass die Überwachungsstelle keine allgemeine Beratung zum Thema Barrierefreiheit anbieten kann.
Zielgruppe
- Landesregierung
- Focal Point Saarland
- nicht-staatliche Akteure
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Dr. Leander Palleit
Sandra Niggemann
Dr. Judith Striek
Freda Wagner
Förderzeitraum
Seit Mai 2020
Förderung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes