Geförderte Projekte

Monitoring-Stelle Saarland – UN-Behindertenrechtskonvention

Ziele

Seit April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, die Funktion einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 Absatz 2 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz), das seit Juni 2019 die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle vorsieht.

Im April 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in der Funktion der „Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland“ nach § 12e SBGG damit beauftragt, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

Kurzbeschreibung des Projekts

Zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle gehören

  • die Beratung und Begleitung der Landesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ,
  • die Zusammenarbeit mit der Kompetenz- und Koordinierungsstelle (Focal Point Saarland) sowie nicht-staatlichen Akteuren,
  • die fachliche Beratung bestimmter zuständiger Stellen und Gremien,
  • die Mitwirkung in politischen Prozessen und die Abgabe von Stellungnahmen in ausgewählten Verfahren/Gesetzgebungsverfahren

Es ist keine Aufgabe der Monitoring-Stelle, Beschwerden Dritter nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten.

Die Aufgaben der Überwachungsstelle umfassen, die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten und als sachverständige Stelle die Schlichtungsstelle nach § 16 SBGG zu unterstützen. Außerdem wertet sie die Berichte der obersten Landesbehörden aus und bereitet den Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission nach Artikel 8 Absatz 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vor. Bitte beachten Sie, dass die Überwachungsstelle keine allgemeine Beratung zum Thema Barrierefreiheit anbieten kann.

Zielgruppe

  • Landesregierung
  • Focal Point Saarland
  • nicht-staatliche Akteure

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Dr. Leander Palleit
Sandra Niggemann
Dr. Judith Striek
Freda Wagner

Förderzeitraum

Seit Mai 2020

Förderung

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Judith Feige

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 462

E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© Sebastian Fachbach

Sandra Niggemann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Monitoring Saarland

Telefon: 030 259 359 - 237

E-Mail: niggemann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

Dr. Leander Palleit

Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: palleit(at)institut-fuer-menschenrechte.de

© DIMR/B. Dietl

Freda Wagner

Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

Telefon: 030 259 359 – 247

E-Mail: wagner(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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