Stand Oktober 2023
Säule 2: Individuelle Unterstützung und Zugang zum Hilfesystem
Die zweite Säule im Rahmen der Implementierung eines NRM umfasst die unmittelbare Vermittlung von Betroffenen an die jeweiligen Stellen, die ihnen den Zugang zum Hilfesystem ermöglichen. Zu den Hilfeleistungen zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts sowie eine sichere und angemessene Unterkunft. In Deutschland sind diese Leistungen an den Aufenthaltsstatus gebunden und beruhen je nach aufenthaltsrechtlicher Situation auf Ansprüchen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Darüber hinaus muss die medizinische Versorgung, so auch die psychosoziale Stabilisierung der Betroffenen gewährleistet sein.
In Deutschland stellen die Fachberatungsstellen die entscheidende Schnittstelle dar, um den Zugang zu diesen Leistungen zu koordinieren. Dies kann nur in enger Kooperation mit den Behörden gelingen, welche die rechtlichen Ansprüche der Betroffenen auf Schutz und Unterstützung umsetzen. Dazu zählen insbesondere Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Sozialämter und Ausländerbehörden. Damit Betroffene effektiv auf die ihnen zustehenden Hilfeleistungen zugreifen können und die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten transparent sind, sollten Zuständigkeiten und Verfahrenswege in diesen Behörden festgelegt und dargestellt werden.
Die vorliegenden Ergebnisse lassen keine abschließende Bewertung der Umsetzung dieser Säule zu. Eine qualitative Dokumentenanalyse bildet weder Strukturen oder standardisierte Verfahrensabläufe ab, die unabhängig von schriftlichen Dokumenten existieren, noch wurde die praktische Anwendung der Dokumente geprüft.
Die zweite Säule im Rahmen der Implementierung eines NRM umfasst die unmittelbare Vermittlung von Betroffenen an die jeweiligen Stellen, die ihnen den Zugang zum Hilfesystem ermöglichen. Zu den Hilfeleistungen zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts sowie eine sichere und angemessene Unterkunft. In Deutschland sind diese Leistungen an den Aufenthaltsstatus gebunden und beruhen je nach aufenthaltsrechtlicher Situation auf Ansprüchen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Darüber hinaus muss die medizinische Versorgung, so auch die psychosoziale Stabilisierung der Betroffenen gewährleistet sein.
In Deutschland stellen die Fachberatungsstellen die entscheidende Schnittstelle dar, um den Zugang zu diesen Leistungen zu koordinieren. Dies kann nur in enger Kooperation mit den Behörden gelingen, welche die rechtlichen Ansprüche der Betroffenen auf Schutz und Unterstützung umsetzen. Dazu zählen insbesondere Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Sozialämter und Ausländerbehörden. Damit Betroffene effektiv auf die ihnen zustehenden Hilfeleistungen zugreifen können und die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten transparent sind, sollten Zuständigkeiten und Verfahrenswege in diesen Behörden festgelegt und dargestellt werden.
Die vorliegenden Ergebnisse lassen keine abschließende Bewertung der Umsetzung dieser Säule zu. Eine qualitative Dokumentenanalyse bildet weder Strukturen oder standardisierte Verfahrensabläufe ab, die unabhängig von schriftlichen Dokumenten existieren, noch wurde die praktische Anwendung der Dokumente geprüft.