Auf der COP29 in Baku steht erneut die Frage der Finanzierung im Fokus. Ein neues gemeinsames Klimafinanzierungsziel soll ausgehandelt werden. Das Ziel legt fest, wie viel Geld nach 2025 bereitgestellt werden muss. Zwischen 2020 und 2025 müssen die Industrieländer, darunter Deutschland, jährlich insgesamt 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern aufbringen. Die Summe für die Zeit nach 2025 muss höher sein und dabei müssen die Bedürfnisse und Prioritäten der ärmeren Staaten berücksichtigt werden. Die Bundesregierung möchte sich dafür einsetzen, neue Beitragszahler, zum Beispiel aus der Privatwirtschaft, zu gewinnen. Das ist zu begrüßen. Dabei ist es wichtig, dass Klimafinanzierung vor allem besonders benachteiligte Personen und Gruppen auf lokaler Ebene erreichen muss.
Auch die Finanzierung des neu geschaffenen Fonds für Verluste und Schäden muss abgesichert werden. Deutschland steuert hierzu 100 Millionen US-Dollar bei, ist damit drittgrößter Geber und sollte auf andere Vertragsstaaten einwirken, ebenfalls mehr zu zahlen.
Möglichkeiten zur Anpassung ärmerer Länder an den Klimawandel stärken
Auf der COP28 wurde das Globale Anpassungsziel beschlossen und in elf Bereiche unterteilt, wie etwa Gesundheit und Ernährung. Das Globale Anpassungsziel soll Maßstäbe dafür entwickeln, wie die Bevölkerungen beispielsweise vor drohenden Überschwemmungen oder Hitze geschützt werden können. Auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz geht es nun darum, möglichst klare Indikatoren für die jeweilige Zielerreichung und deren Finanzierung auszuarbeiten, um Fortschritte messen zu können.
Der Finanzierungsbedarf für die Anpassung an den Klimawandel ist groß. 90 Prozent aller Länder im Globalen Süden erhalten zu wenig Mittel, um sich an den Klimawandel anzupassen und so ihre Bevölkerung beispielsweise vor Dürren und Hunger zu schützen, wie der „Anpassungsindex“ von Brot für die Welt belegt. Deutschland hat 2023 mit etwas über 64 Millionen US-Dollar den größten Anteil zum Anpassungsfond beigetragen, andere Staaten sollten nachfolgen.
Schutz und Beteiligung der Zivilgesellschaft gewährleisten
Eine wirksame zivilgesellschaftliche Beteiligung bei den Klimaverhandlungen muss gewährleistet sein. Dafür sollte sich die Bundesregierung bei der aserbaidschanischen Regierung einsetzen. Insbesondere die Rechte von zivilgesellschaftlichen Akteuren, darunter Klima- und Umweltaktivist*innen, müssen vor, während und nach der Klimakonferenz geschützt werden. De facto existiert kein zivilgesellschaftlicher Handlungsspielraum in Aserbaidschan. Kritik an der Regierung wird kriminalisiert, zahlreiche Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen und Medienschaffende, werden regelmäßig willkürlich inhaftiert, gefoltert, überwacht und schikaniert.
Auf der 29. UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan müssen die Staaten die weltweiten Bemühungen gegen den Klimawandel voranbringen. Die vereinbarten Maßnahmen müssen sich an den Menschenrechten orientieren, um eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle zu sichern.
(veröffentlicht am 11.11.2024)