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COP29 – Klimaschutz an den Menschenrechten ausrichten

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Im November 2024 treffen sich die Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku, um auf der 29. UN-Klimakonferenz (COP29) weitere Schritte gegen den Klimawandel zu verhandeln. Die Staaten müssen dabei berücksichtigen, dass Klimaschutz zugleich Menschenrechtsschutz ist.

Die Erderwärmung schreitet immer schneller voran, mit verheerenden Folgen für die Menschen und die Natur auf der ganzen Welt: In diesem Jahr erlebte Brasilien die schlimmste Dürre seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Osten Spaniens haben schwere Hochwasser Menschenleben gekostet. In Deutschland werden die Witterungsverhältnisse unbeständiger und gefährden in manchen Regionen ganze Ernten, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont – um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch in diesem Jahr treffen sich die Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention („Vertragsstaaten“), um weitere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu verhandeln. Die 29. UN-Klimakonferenz (COP29) findet vom 11. bis zum 22. November 2024 in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku statt.

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 ist eindeutig: Maßnahmen gegen den Klimawandel sollen an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Das muss auch die Maßgabe für die anstehenden Verhandlungen in Baku sein. Das „Übereinkommen von Paris“ wurde 2015 auf der 21. UN-Klimakonferenz beschlossen. Die Mitgliedstaaten dieses Übereinkommens verpflichten sich zu konkreteren Schritten, um den Klimawandel⁠ einzudämmen.

Drohende Überschreitung des 1,5-Grad-Ziels verhindern

Abbildung aus dem Menschenrechtsbericht 2022: Auf diese Menschenrechte wirkt sich der Klimawandel besonders aus © DIMR / webersupiran

Staaten sind menschenrechtlich verpflichtet, die auf ihrem Territorium lebenden Menschen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Sie müssen ihren jeweiligen Ausstoß von Treibhausgasen entscheidend senken, um gemeinsam das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu halten und so die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen zu begrenzen.

Die Bundesregierung sollte bei den anderen Vertragsstaaten für ambitionierte nationale Klimaziele werben und selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Die deutschen Anstrengungen sind jedoch weiterhin „ungenügend“, um das 1,5-Grad-Ziel zu halten (Climate Action Tracker, August 2024). In seinem aktuellen Projektionsbericht von 2024 sieht das Umweltbundesamt zwar Fortschritte mit Blick auf die deutschen Klimaschutzziele gegenüber dem Vorjahr: Die Emissionen sollten in den nächsten Jahren sinken, wenn Deutschland alle angekündigten Maßnahmen verwirklicht. Die Behörde betont aber, dass die dafür geplanten Schritte auch umgesetzt werden müssen, um die nationalen Klimaziele 2030 tatsächlich zu erreichen. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber der Emissionsmenge aus dem Jahr 1990 zu senken.

Auf der UN-Klimakonferenz 2023 in Dubai (COP28) haben sich die Staaten auf eine Abkehr von fossilen Brennstoffen geeinigt, um das 1,5-Grad-Ziel zu halten. Die Bundesregierung sollte sich nun für ehrgeizige Pläne zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien stark machen und diese dann selbst umsetzen. Zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sind oft Rohstoffe aus anderen Staaten sowie Landflächen erforderlich, etwa zur Herstellung von Batterien und zur Installation von Photovoltaikanlagen. Die Menschenrechte aller Personen, die in solchen Gebieten wohnen, an der Erzeugung erneuerbarer Energien mitarbeiten oder auf andere Weise betroffen sind, müssen geschützt werden.

Benötigte Klimafinanzierung absichern – Deutschlands Rolle

Auf der COP29 in Baku steht erneut die Frage der Finanzierung im Fokus. Ein neues gemeinsames Klimafinanzierungsziel soll ausgehandelt werden. Das Ziel legt fest, wie viel Geld nach 2025 bereitgestellt werden muss. Zwischen 2020 und 2025 müssen die Industrieländer, darunter Deutschland, jährlich insgesamt 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern aufbringen. Die Summe für die Zeit nach 2025 muss höher sein und dabei müssen die Bedürfnisse und Prioritäten der ärmeren Staaten berücksichtigt werden. Die Bundesregierung möchte sich dafür einsetzen, neue Beitragszahler, zum Beispiel aus der Privatwirtschaft, zu gewinnen. Das ist zu begrüßen. Dabei ist es wichtig, dass Klimafinanzierung vor allem besonders benachteiligte Personen und Gruppen auf lokaler Ebene erreichen muss.

Auch die Finanzierung des neu geschaffenen Fonds für Verluste und Schäden muss abgesichert werden. Deutschland steuert hierzu 100 Millionen US-Dollar bei, ist damit drittgrößter Geber und sollte auf andere Vertragsstaaten einwirken, ebenfalls mehr zu zahlen.

Möglichkeiten zur Anpassung ärmerer Länder an den Klimawandel stärken

Auf der COP28 wurde das Globale Anpassungsziel beschlossen und in elf Bereiche unterteilt, wie etwa Gesundheit und Ernährung. Das Globale Anpassungsziel soll Maßstäbe dafür entwickeln, wie die Bevölkerungen beispielsweise vor drohenden Überschwemmungen oder Hitze geschützt werden können. Auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz geht es nun darum, möglichst klare Indikatoren für die jeweilige Zielerreichung und deren Finanzierung auszuarbeiten, um Fortschritte messen zu können.

Der Finanzierungsbedarf für die Anpassung an den Klimawandel ist groß. 90 Prozent aller Länder im Globalen Süden erhalten zu wenig Mittel, um sich an den Klimawandel anzupassen und so ihre Bevölkerung beispielsweise vor Dürren und Hunger zu schützen, wie der „Anpassungsindex“ von Brot für die Welt belegt. Deutschland hat 2023 mit etwas über 64 Millionen US-Dollar den größten Anteil zum Anpassungsfond beigetragen, andere Staaten sollten nachfolgen.

Schutz und Beteiligung der Zivilgesellschaft gewährleisten

Eine wirksame zivilgesellschaftliche Beteiligung bei den Klimaverhandlungen muss gewährleistet sein. Dafür sollte sich die Bundesregierung bei der aserbaidschanischen Regierung einsetzen. Insbesondere die Rechte von zivilgesellschaftlichen Akteuren, darunter Klima- und Umweltaktivist*innen, müssen vor, während und nach der Klimakonferenz geschützt werden. De facto existiert kein zivilgesellschaftlicher Handlungsspielraum in Aserbaidschan. Kritik an der Regierung wird kriminalisiert, zahlreiche Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen und Medienschaffende, werden regelmäßig willkürlich inhaftiert, gefoltert, überwacht und schikaniert.

Auf der 29. UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan müssen die Staaten die weltweiten Bemühungen gegen den Klimawandel voranbringen. Die vereinbarten Maßnahmen müssen sich an den Menschenrechten orientieren, um eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle zu sichern.

(veröffentlicht am 11.11.2024)

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Porträt von Dr. Carolin Schlößer. Sie hat schulterlange braune Haare und trägt ein schwarzes Oberteil sowie eine Brille mit fliederfarbenem Gestell und runden Gläsern.
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