Der Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt liegt die Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen1 entsprechend dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zugrunde. Danach ist Gewalt geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist,“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Gewalt gegen Frauen wird als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden. Umfasst sind alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Frauen sind zum Beispiel von sexualisierter und häuslicher Gewalt überproportional häufig, aber nicht ausschließlich betroffen. Der Begriff „Frau“ umfasst neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension von Geschlecht bzw. „Gender“ entsprechend den Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem.
Die Datenbank umfasst auch Entscheidungen und Dokumente zu weiteren Personengruppen, die sich nicht als Frauen definieren aber aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben. So kann zum Beispiel eine Person, die sich nicht dem binären Geschlechtersystem zuordnet, geschlechtsspezifische Gewalt erleben, weil sie als Frau gelesen wird. Ebenso können Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben, wenn zum Beispiel gegen Männer trans- oder homofeindliche Gewalt stattfindet. Wie auch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen hat diese Gewalt ihre Ursache in gesellschaftlich verwurzelten patriarchalen und heteronormativen Wertvorstellungen und Rollenbildern.
Aus einer Vielzahl von Dokumenten, wie zum Beispiel Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte, wird die Geschlechtsidentität der Personen in der Regel nicht deutlich. In den von uns redaktionell verfassten Orientierungssätzen wird daher überwiegend im Singular und Plural mit Asterisk (*) gegendert (z.B. Anwält*innen), wenn kein geschlechtsneutraler Begriff existiert.
1 Die Bezeichnung „Frau“ wird in der Entscheidungsdatenbank ohne Asterisk (*) verwendet. Sie erfasst alle Menschen, die sich als Frau identifizieren, zum Beispiel auch intergeschlechtliche und trans Frauen und Mädchen, und zwar selbstverständlich unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Sie mit einem * als „anders“ zu markieren, kann als Ausschluss verstanden werden, was wir vermeiden möchten. Uns ist dabei bewusst, dass die Bezeichnung „Frau“ nur von einem Teil der trans Frauen gewünscht wird, während ein anderer Teil „Frau*“ bevorzugt.