Die Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung wurde am 23. Dezember 2013 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Sie steht unter dem Motto „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“. Die Staatengemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.
Die Dekade wurde am 7. Juni 2016 im Beisein von Mactar Ndoye, Vertreter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, mit einer Fachveranstaltung in Berlin eröffnet. Im Aktionsprogramm für die Dekade sind Handlungsfelder und Maßnahmen beschrieben, die Staaten ergreifen müssen, um Rassismus und rassistischer Diskriminierung entgegenzutreten. Außerdem sind die Staaten aufgefordert, auch selbst rassistische Diskriminierungen zu unterlassen, wie etwa die weit verbreitete polizeiliche Praxis des „Racial Profiling“.
Menschen Afrikanischer Abstammung gehören seit Jahrhunderten zu Deutschland. Dennoch sind sie zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass ihre Perspektive und ihre Erfahrungen Beachtung finden.
UN-Arbeitsgruppe von Expert*innen für Menschen Afrikanischer Abstammung
Die UN-Arbeitsgruppe von Expert*innen für Menschen Afrikanischer Abstammung (United Nations Working Group of Experts on People of African Descent), ein Sondermechanismus des UN-Menschenrechtsrates, hat das Mandat, die Situation von Menschen Afrikanischer Abstammung zu untersuchen. Sie soll insbesondere Empfehlungen aussprechen, damit die rassistische Diskriminierung von Menschen Afrikanischer Abstammung überwunden wird. Hierzu hat sie auch das Mandat, Länder zu besuchen.
Vom 20. bis 27. Februar 2017 besuchte die Arbeitsgruppe zum ersten Mal Deutschland. Ihren Bericht darüber stellte sie am 26. September 2017 im UN-Menschenrechtsrat vor. Das Institut hat eine Stellungnahme abgegeben und darin die Empfehlungen der Arbeitsgruppe an Deutschland hervorgehoben, Maßnahmen zu ergreifen, um diskriminierende Praktiken, insbesondere des Racial Profiling, effektiv entgegenzutreten.
In Deutschland ist die Dekade bisher nicht ausreichend aufgegriffen worden. Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung im Zuge der Dekade ergriffen werden sollen, sind bisher kaum ersichtlich, insbesondere sind bisher keine ernsthaften Schritte erkennbar, die Praxis des „Racial Profiling“ bei den Polizeien zu beenden.