Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wie sie unter anderem im UN-Sozialpakt und der Revidierten Europäischen Sozialcharta festgeschrieben sind, schützen Menschen in ihren elementaren Lebensbereichen und bilden zusammen mit den bürgerlichen und politischen Rechten eine unteilbare Einheit. Sie beinhalten einen Anspruch auf Gleichberechtigung, also auf diskriminierungsfreien Zugang zu allen Rechten, insbesondere zu einem angemessenen Lebensstandard, zur Gesundheitsversorgung, zum Bildungssystem, zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt, zur Wasser- und Sanitärversorgung und anderen Kernbereichen des Lebens. Auf diese Weise tragen sie zu einer menschenwürdigen Gestaltung der Lebensverhältnisse aller Menschen bei.