Eine wichtige Aufgabe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen ist die Berichterstattung zur Menschenrechtslage im eigenen Land. Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet regelmäßig an nationale wie internationale Gremien über die Menschenrechtssituation in Deutschland.
Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation an den Deutschen Bundestag
Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) sieht vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt.
Jahresbericht an den Deutschen Bundestag
Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) sieht vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt.