Berichterstattung

Parallelberichte an internationale Menschenrechtsgremien

Nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen haben das Recht, sogenannte „Parallelberichte“ im Rahmen der Staatenprüfungsverfahren den UN-Fachausschüssen und im Rahmen des Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) dem UN-Menschenrechtsrat vorzulegen. Als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands beteiligt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte regelmäßig mit eigenen Berichten zur Menschenrechtssituation in Deutschland an diesen Verfahren.

Aktuelle Parallelberichte

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands

Mit dem vorliegenden Parallelbericht benennt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, denen der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Staatenprüfverfahrens zu Deutschland besondere Aufmerksamkeit widmen sollte.

Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der vorliegende Parallelbericht greift insgesamt 24 Problembereiche auf. Diesen Bereichen sollte der CRPD-Ausschuss in seiner 13. Sitzung im März 2015 aus Sicht der Monitoring-Stelle besondere Aufmerksamkeit widmen.

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum 5./6. Staatenbericht Deutschlands

Für die Verwirklichung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland braucht es eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die über eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hinausgeht und Strukturen, die Kinderrechten in allen Lebensbereichen Durchsetzungskraft verleihen.

Der Bericht behandelt Strukturen und Institutionen der Durchsetzung von Kinderrechten und greift anhand der Grundprinzipien der Konvention konkrete Umsetzungsbeispiele aus der Lebenswelt von Kindern auf.

Ergänzung zum Parallelbericht der Monitoring-Stelle UN-KRK

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland hat mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erleben müssen, beispielsweise mit Blick auf die anfängliche Nicht-Beachtung der Meinung und Ansichten von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig wurden bestehende Defizite umso deutlicher, beispielsweise die fehlenden Strukturen in Deutschland, die sich für eine Einhaltung der Kinderrechte Pandemie-Zeiten hätten stark machen können. Diese Erfahrungen gilt es nun auszuwerten, um mit der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland ein großes Stück voranzukommen.

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