Menschenrechtsschutz

Deutschland hat zahlreiche internationale und europäische Menschenrechtsverträge ratifiziert. Die aus diesen Menschenrechtsverträgen entstehenden individuellen Rechte und Verpflichtungen des Staates sind geltendes Recht in Deutschland. Sie bilden zusammen mit den im Grundgesetz garantierten Grundrechten die Grundlage des Menschenrechtsschutzes in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte trägt mit Berichten und Stellungnahmen vor Gericht dazu bei, dass die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland tatsächlich beachtet und verwirklicht werden.

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